Agrarpolitik ab 2028: Verbände wollen Artenschutz als Betriebszweig stärken – Naturschutz und Jägerschaft für eine zukunftsfähige Agrarpolitik

Intensiv oder extensiv? Ertragreich oder artenreich? Schluss mit dem Gegeneinander in der Landwirtschaft, fordern Naturschutzbund (NABU) und Landesjagdverband (LJV) in Baden-Württemberg. Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Ausgestaltung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 wollen die Verbände neue Wege zum Schutz der Biodiversität finden.

Am 1. Oktober lädt Minister Peter Hauk Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Verwaltung und Naturschutz zu ersten Beratungen über die neue GAP-Förderperiode ein. Für die Verbände steht fest: „Angesichts der sich verschärfenden Klima- und Biodiversitätskrise ist eine auskömmliche, ertragssichernde Bewirtschaftung, die zugleich Böden, Wasser sowie die Tiere und Pflanzen der Feldflur schützt, unverzichtbar“, betont der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. „In Zeiten von Kostendruck, Effizienzsteigerung und Ertragssorgen bedeutet das: Artenschutz muss ein Betriebszweig werden“, führt LJV-Hauptgeschäftsführer René Greiner aus. „Wenn Mais, Blühflächen, Getreide, Feuchtflächen oder Raps nebeneinander bestehen, werden Flächen optimal landwirtschaftlich genutzt und zugleich die Biodiversität gestärkt.“

Agrarnaturschutz muss sich lohnen

Damit Naturschutzmaßnahmen und regulär bewirtschaftete Flächen gleichermaßen zum Betriebserfolg beitragen, braucht es aus Sicht der Verbände drei Voraussetzungen:

Erstens müssen Landwirtinnen und Landwirte die Biodiversitätsmaßnahmen einfach und unbürokratisch umsetzen können. Zweitens brauchen sie eine stabile Grundförderung und weitere finanzielle Anreize, damit der Agrarnaturschutz ökonomisch rentabel ist. Die dritte Zutat ist Flexibilität, um dem einzelnen Betrieb, der jeweiligen Fläche und den Naturschutzzielen gerecht zu werden. Die Verbände machen sich stark für extensive Agrarumweltmaßnahmen in der Acker- und Grünlandbewirtschaftung sowie in den Sonderkulturen. Alle Betriebe sollen diese umsetzen können – unabhängig von Betriebsstruktur oder Bodenqualität. „Dafür braucht es passgenaue, effiziente Förderstrukturen“, so Greiner.

„Die neue GAP kann zum Gewinn für Artenvielfalt und Landwirtschaft werden, wenn sie multifunktionale Maßnahmen auskömmlich und zielgerichtet fördert“, ist Enssle überzeugt. „Wenn Blühflächen, Ackerbrachen und Getreideäcker so gestaltet werden, dass sie stark bedrohte Arten wie Rebhuhn, Grauammer oder Kiebitz schützen. Wenn ganzjährig Nahrungs- und Rückzugsräume für Tiere entstehen und gleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit gestärkt, Erosion verhindert und der schädliche Pilzdruck auf das Getreide verringert wird.“

Eine zukunftsgerichtete Agrarpolitik gibt den Betrieben darüber hinaus Raum für zusätzliches Engagement. Wenn Landwirtinnen und Landwirte die Größe, Lage, Dauer oder Bearbeitung ihrer Naturschutzflächen anpassen und darüber ihre Fördersummen erhöhen können, dient dies den Betrieben sowie der Biodiversität. Eigeninitiative und unternehmerische Freiheit der Landwirtinnen und Landwirte müssen erhalten bleiben, damit der „Betriebszweig Artenschutz“ und mit ihm wertvolle Naturschutzflächen in der Feldflur langfristig Akzeptanz finden.

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PM NABU Baden-Württemberg

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