Jobcenter starten Pilotprojekt zur Digitalisierung

Mit der Digitalisierung der Jobcenter schafft das Land Effizienz, Transparenz und mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger. Ziel des geplanten Vorhabens ist es, dass Daten von den Behörden nur noch einmal erhoben werden.

Drei kommunale Jobcenter in Baden-Württemberg führen mit Unterstützung des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums ein innovatives Digitalisierungsprojekt durch. Startschuss ist am 23. September 2025.

„Digitale Jobcenter sind kein Zukunftsthema mehr – wir machen es möglich. Wir modernisieren den Staat Schritt für Schritt. Mit der Digitalisierung der Extern:Jobcenter(Öffnet in neuem Fenster) schaffen wir Effizienz, Transparenz und mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger. Schnell, einfach, bürgernah: So geht moderne Verwaltung!“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Projektauftakt. Sie fuhr fort: „Nur mit einer unbürokratischen und vollständig Extern:digitalen Verwaltung(Öffnet in neuem Fenster) kann unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Dies gilt gerade für die Sozial- und Leistungsverwaltung.“

Um gute Rahmenbedingungen für Extern:Wirtschaft(Öffnet in neuem Fenster) und Arbeitsmarkt zu schaffen, muss die Verwaltungsdigitalisierung entschlossen vorangetrieben werden – und zwar jetzt. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium setzt daher die Forderung nach einer effizienteren und digitalen Verwaltung konkret um und übernimmt die Leitung für ein wichtiges Pilotprojekt.

Darum geht es: „once only“-Prinzip

Ziel des geplanten Vorhabens ist es, dass Daten von den Behörden nur noch einmal erhoben werden und dann für weitere Verwaltungsverfahren wiederverwendet werden können. Nach dem Prinzip „once only“ sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zukünftig Nachweise nur noch einmal gegenüber den Behörden erbringen müssen. Es müssen somit nicht immer wieder dieselben Informationen gegenüber Behörden bereitgestellt werden, sondern die Daten fließen digital zwischen den Behörden.

Gerade gegenüber den Jobcentern sind im Rahmen der Antragstellung viele Nachweise zum Beispiel über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Diese können dann künftig, soweit vorhanden, direkt und digital von anderen Behörden abgerufen werden. Sowohl für die Antragstellenden als auch die Jobcenter reduziert dies den Aufwand erheblich, die Bearbeitungszeiten werden sich verkürzen.

Im Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollen die öffentlichen Datenbanken (Register) an eine gemeinsame Datenschnittstelle angeschlossen werden. So wird der Datenaustausch unter den Behörden in Deutschland ermöglicht.

Pilotprojekt in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg leitet eines der wenigen Pilotprojekte bei der Extern:Registermodernisierung(Öffnet in neuem Fenster) in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit den Jobcentern in den Landkreisen Ludwigsburg und Ravensburg sowie im Ostalbkreis wird das Register bei den kommunalen Jobcentern modernisiert. Hierzu werden die Jobcenter in einem ersten Schritt ihre Datensätze aufbereiten und mit Hilfe der „Steuer-ID“ einer Bürgerin oder einem Bürger eindeutig zuordnen. Im weiteren Projektverlauf soll dann der laufende Datenabgleich zwischen den Pilotjobcentern und dem Extern:Bundeszentralamt für Steuern(Öffnet in neuem Fenster) erprobt und etabliert werden.

Bei diesem Vorhaben sollen auch Erkenntnisse für einen bundesweiten Roll-out in den insgesamt 104 kommunalen Jobcentern in Deutschland gesammelt werden. Der Startschuss zum Pilotprojekt wird am 23. September mit allen Projektbeteiligten bei einem Kickoff-Workshop in Stuttgart gegeben. Das Projekt ist bis Ende 2026 angelegt. Die Projektkosten belaufen sich insgesamt auf rund 3,1 Millionen Euro und werden vollständig vom Land getragen.

Registermodernisierung in Deutschland

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beteiligt sich am bundesweiten Großprojekt Extern:Registermodernisierung(Öffnet in neuem Fenster), bei dem, auf Grundlage des Identifikationsnummerngesetzes, die 50 wichtigsten Register (gleich Datenbanken der öffentlichen Hand) bis Ende 2028 modernisiert werden sollen. Konkret sollen so die Datensätze in den Registern bereinigt, bei Bedarf digitalisiert und an einen zentralen Identitätsdatenabruf beim Extern:Bundeszentralamt für Steuern(Öffnet in neuem Fenster) angeschlossen werden.

Ziel der nun beginnenden Pilotprojekte auf Bundes- und Länderebene ist nicht nur die erfolgreiche Durchführung als Einzelprojekt, sondern auch die Auflösung möglichst zahlreicher technischer, fachlich-rechtlicher und organisatorischer Fragen. Ein Erfahrungsbericht soll sodann allen weiteren Bundesländern und Kommunen eine vereinfachte Umsetzungsplanung ermöglichen. Die bundesweite Registermodernisierung bildet die technische Grundlage für die fortschreitende Einführung digitaler Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

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