Gesetz ist gutes Rezept zum Erhalt der Artenvielfalt
Zutaten müssen aber weiterverarbeitet werden, damit das Ergebnis schmeckt
Symbolische Geschenkübergabe betont nötige Umsetzung der Ziele
Vor genau fünf Jahren, am 31.7.2020, ist das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Entstanden ist es als Kompromiss von Naturschutz, Politik und Landwirtschaft auf Basis der Forderungen des Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019. Zum Jubiläum sehen die Beteiligten aus Naturschutz und Ökolandbau das Gesetz nach wie vor als Erfolgsrezept für den Erhalt der Artenvielfalt im Land. Damit aus den gemeinsam vereinbarten Zutaten eine schmackhafte Geburtstagstorte werden kann, muss die Landesregierung aber noch mehr Energie in die Umsetzung stecken. Zum Jahrestag überreichten BUND, NABU, proBiene, LNV und AÖL Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker und Isabel Kling, Ministerialdirektorin des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz deshalb symbolisch ein passendes Geschenk, das diese Botschaft verdeutlicht.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende BUND Baden-Württemberg: „Gerne hätten wir heute zur Feier des Tages eine mehrstöckige Torte überreicht, um den Erfolg des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zu feiern. Doch obwohl die Zutaten alle da sind, ist das Rezept zum Erhalt unserer Artenvielfalt noch nicht ganz aufgegangen. Deshalb ist unsere Botschaft zum Jubiläum an die Landesregierung, diese jetzt mit den richtigen Werkzeugen in der Hand anzurühren – etwa indem sie für mehr neue Verbindungen zwischen Lebensräumen im Biotopverbund sorgt.“
Ingrid Eberhardt-Schad, stellvertretende Geschäftsführerin NABU Baden-Württemberg: „Mit dem Geschenk wollen wir die Landesregierung an die Zutaten und das große Ziel erinnern. Wenn sie jetzt weiterhin intensiv den Rührbesen schwenken, können wir in fünf Jahren eine wunderbare Torte genießen – natürlich mit Äpfeln von wertvollen heimischen Streuobstwiesen, die anders als zuletzt in Weil der Stadt, vor der Bebauung geschützt sind.“
Tobias Miltenberger, Geschäftsführer proBiene – Freies Institut für ökologische Bienenhaltung: „An den verschiedenen Schichten der Torte haben vor fünf Jahren beim Volksbegehren viele Menschen mitgewirkt. Auf dieses große zivilgesellschaftliche Engagement sollten wir weiter aufbauen. Dafür ist es wichtig, auch die Kommunen mit an den Tisch zu holen. Beim Artenschutz verderben nämlich viele Köche nicht den Brei, sondern sind wichtig für die Umsetzung vor Ort.“
Christoph Zimmer, Geschäftsführer AÖL (Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg): „Die ökologische Landwirtschaft ist die zentrale Zutat für mehr Artenvielfalt auf Äckern, Wiesen und Gewässern, auf welche die Landesregierung setzen sollte – und das ist kein Geheimrezept. Arbeiten Landwirtschaft und Naturschutz zusammen, entsteht guter Geschmack, den die Regierung etwa durch mehr Bio-Angebote in kommunalen und landeseigenen Kantinen voranbringen kann.“
Thomas Dietz, stellvertretender Vorsitzender Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV): „Erfahrene Bäcker wissen, dass es auch darauf ankommt, wie man seine Zutaten anwendet. Manches muss ruhen oder durchziehen, anderes muss kraftvoll aufgeschlagen werden. Wirkungsvoller Artenschutz braucht Konsequenz – etwa bei Schottergärten, die inzwischen zwar verboten aber vielerorts noch zu finden sind.“
Tiefer Blick in die Backstube
Einen genaueren Blick in die Backstube werfen BUND, NABU, proBiene, AÖL und LNV im Herbst 2025 mit einer wissenschaftlichen Evaluation. Darin gibt es detaillierte Einblicke, wie es um die Verarbeitung der Zutaten des Biodiversitätsstärkungsgesetzes aktuell steht sowie Tipps, wie diese zu einem echten Erfolgsrezept werden, nach dem alle sich die Finger lecken.
Hintergrund:
Am 31. Juli 2020 ist das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz (BioDivStG) in Kraft getreten. Es entstand als Kompromiss von Naturschutz, Politik und Landwirtschaft auf Grundlage der Forderungen des Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019. Mit diesem wollten Umwelt- und Naturschutzverbände, Landwirtschaftsverbände, Imker*innen, Unternehmen aber auch engagierte Bürger*innen ein Gesetz zum Schutz der Artenvielfalt im Land erwirken. Anlass waren einige alarmierende Studien zum Artensterben. Im Gesetz ist unter anderem definiert, einen landesweiten Biotopverbund auf zehn Prozent der Landesfläche einzurichten, chemisch-synthetische Pestizide bis zum Jahr 2030 um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren und den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent auszubauen. Es verbietet, Pestizide in Naturschutzgebieten einzusetzen oder Schottergärten anzulegen, schützt Streuobstwiesen besser vor einer Umwandlung in Baugrund und gibt eine insektenfreundliche Beleuchtung vor.
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg