Heike Baehrens: Gesundheitspolitischer Fortschritt erzielt

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens hat vor dem Kreisseniorenrat Göppingen in dessen konstituierenden Sitzung hervorgehoben, dass die jüngst beschlossenen gesundheitspolitischen Gesetze die Rahmenbedingungen eindeutig verbessert haben und als Fortschritt und Erfolg zu werten sind.

Das Hospiz- und Palliativgesetz sei, so Baehrens, neben der beschlossenen Reform der Krankenhausversorgung  ein bemerkenswerter Schritt nach vorne. Außerdem habe der Bundestag nach einer sehr ernsthaften und intensiven Debatte das Verbot der geschäfts-mäßigen Sterbehilfe entschieden. Baehrens wörtlich: „Die Annahme dieses fraktionsüber-greifenden Gesetzentwurfs, an dem ich von Beginn an mitgearbeitet habe, begrüße ich sehr“. Damit werde, sagte die Abgeordnete, dem Geschäft mit dem Tod ein Riegel vorge-schoben, die grundlegende Rechtslage bleibe aber erhalten. Baehrens erläuterte  vor den Seniorenvertretern, die sich seit geraumer Zeit mit dem Thema beschäftigten,  dass im Einzelfall und aus dem zum Patienten bestehenden Vertrauensverhältnis heraus etwaige Beihilfe zum Suizid weiterhin straffrei bleibe.

Weiterer Schwerpunkt der Ausführungen Baehrens‘ war das Zweite Pflegestärkungsgesetz, in dem der sogenannte Bedürftigkeitsbegriff neu definiert und der tatsächliche Pflegebedarf und die besondere Situation von demenzkranken Menschen und ihrer Angehörigen berück-sichtigt werden soll. Die SPD-Politikerin sieht darin einen wichtigen Perspektivwechsel: „Es ist wichtig und richtig, dass auch Partizipation und Teilhabe mit einbezogen werden und damit die soziale Einbindung im Alter aufgegriffen wird“.

In einer persönlichen Erklärung  in der Bundestagsdebatte habe sie, schilderte Baehrens, aber auf die im neuen Gesetz vorhandenen Schwachstellen hingewiesen, die sie vor allem im stationären Bereich sieht, wo die Veränderungen budgetneutral umgesetzt werden sollen. Eine Verbesserung sei hier aber aus ihrer Sicht wegen praktischer Gründe nicht umsetzbar, weil die Form der Überleitung  vom alten ins neue System keinerlei Spielraum für Leistungs-verbesserungen lasse. Ihre Erklärung endete in der Feststellung: „Es ist Zeit, mehr für die Pflege und Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zu tun“.

Baehrens geht davon aus, dass die Umstellung von Pflegestufen zu Pflegegraden häufig zu einer Verbesserung führe und der individuelle Unterstützungsbedarf der einzelnen Patienten weitaus besser berücksichtigt werde. Pflegebedürftige hätten künftig einen gleichberechtig-ten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und insbesondere Demenzkranke sowie geistige und psychische Erkrankte würden besser berücksichtigt. Sie begrüßte ausdrücklich die Einführung der sogenannten Überleitungspflege zwischen Krankenhausentlassung und dem Beginn von Reha-Maßnahmen.

Die Abgeordnete erwähnte auch die Verbesserungen in der Speziellen Ambulanten Palliativversorgung (SAPV), die einschlägige Ansprüche für die Betroffenen eröffne. Der KSR-Vorsitzende Dieter Roitsch kündigte an, dass sich der Kreisseniorenrat im Rahmen seiner Informationsarbeit der Neuregelung annehmen und im Zusammenhang  mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung darauf hinweisen werde.

Eine lebhafte Diskussion mit den Mitgliedern des Kreisseniorenrats zeugte von dem großen Interesse, das der Themenkomplex bei Seniorinnen und Senioren gefunden hat. Auf Nach-frage bekundete Heike Baehrens, dass sie trotz der von ihr erhobenen Bedenken mit dem Gesetzespaket insgesamt sehr zufrieden sei. Sie gehe davon aus, dass eine genaue Evaluierung zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Bestimmungen führen könne.

PM

 

 

 

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