Verpackungssteuer: unverhältnismäßig und bürokratieschaffend – BWIHK – Manfred Schnabel: Tübinger Vorstoß darf nicht landesweit Schule machen – Gastronomie und Handelsunternehmen nicht weiter belasten

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell für zulässig erklärt, überlegen Kommunen landesweit, ähnliche Modelle einzuführen. Manfred Schnabel, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), warnt davor: „Nur weil eine solche Steuer zulässig ist, ist sie nicht automatisch sinnvoll. Denn der tatsächliche Nutzen für die Müllvermeidung erscheint fraglich. Gleichzeitig kommen auf viele der ohnehin mit massiver Bürokratie belasteten Betriebe aus Einzelhandel und Gastronomie weitere komplizierte Vorschriften zu. Neue kommunale Steuern und zusätzliche Aufwände für Unternehmen würden auch die Ziele zum Bürokratieabbau konterkarieren, auf die sich Land und Kommunen in der Entlastungsallianz geeinigt haben. Hier steht die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Hand auf dem Spiel, es mit dem Bürokratieabbau ernst zu meinen.“

Das Tübinger Modell sei in jedem Fall kein Vorbild für andere Kommunen. „Es ist enorm kleinteilig: Die Verkaufsstellen und deren Personal sind mit zahlreichen Anwendungsfragen konfrontiert, wann ein Verkauf zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle vorliegt. Der von der Stadt Tübingen veröffentlichte umfangreiche Auslegungskatalog verdeutlicht den bürokratischen Aufwand. Zudem haben die Verkaufsstellen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben.“

Der BWIHK-Vizepräsident betont nachdrücklich: „Diese Komplexität macht eine seriöse und fehlerfreie Umsetzung der Verpackungssteuer in der Praxis nur sehr schwer möglich, da die zahlreichen Varianten und Anforderungen einen hohen Schulungsbedarf bei den Mitarbeitenden bedeuten. Im Interesse von Unternehmen und Konsumenten raten wir Kommunen daher dringend davon ab, Verpackungssteuern zu erheben!“

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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