Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Dazu hat das Landeskabinett am Dienstag (17. Dezember) zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen. „Mit der nun vorliegenden LBO-Reform legen wir einen Turbo bei der Vereinfachung und Beschleunigung ein. Wir wollen einerseits Verfahren beschleunigen und andererseits das Bauen wieder einfacher machen. Zwar wird die Reform die angespannte Lage im Bau- und Wohnungswesen nicht alleine lösen können. Sie ist aber ein zentraler Hebel für das Land, um wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen zu stellen“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart.
„Diese Reform ist die bedeutendste LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode“, sagte Bauministerin Nicole Razavi. „Wir haben jeden Stein umgedreht und eine Grundsanierung durchgeführt. Mein Ziel war es, das System von ‚Kontrolle‘ auf ‚Ermöglichen‘ umzustellen und beim Bauen endlich wieder Bremsen zu lösen. Dafür vereinfachen und beschleunigen wir die Verfahren und bauen unnötige Standards ab. Das Motto lautet: alle Hebel auf Go!“
Der Gesetzentwurf zur LBO-Reform war im Juli vom Landeskabinett zur Anhörung freigegeben worden. 71 Verbände haben Stellung genommen. „Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv und haben uns – wie auch die begrüßende Stellungnahme des Normenkontrollrats – darin bestärkt, unseren Weg weiter zu gehen“, so Razavi. „Wir haben daher auch zusätzliche Ideen für weitere Vereinfachungen und Entlastungen aufgegriffen.“ So soll auch die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verfahrensfrei gestellt werden. Außerdem sollen künftig nicht nur Nutzungsänderungen sondern auch bauliche Änderungen im Gebäude, Aufstockungen und Dachgeschoss-Ausbauten zu keinen höheren Anforderungen beim Brandschutz führen. „Wir erleichtern damit das Schaffen von Wohnraum im Bestand erheblich und schöpfen die Potenziale in diesem Bereich voll aus“, so Razavi.
Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ gliedert sich in zwei Bereiche: Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung. „Wenn dem Baurechtsamt alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen, beginnt die Uhr zu ticken“, so Razavi. „Dann gelten nach drei Monaten viele Bauanträge mit der Genehmigungsfiktion automatisch als genehmigt, sofern es in der Zwischenzeit keinen anderen Bescheid gibt. Mein klares Ziel ist, dass Bauherren schneller, leichter und mit weniger Papierkrieg zu ihrem Baurecht kommen“, sagte Bauministerin Razavi.
Abbau baulicher Standards
Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen. „Wir reduzieren Standards überall dort, wo wir es für sinnvoll erachten. Zudem wollen wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem wir den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern. Wir ermöglichen es, den bereits vorhandenen Gebäudebestand besser nutzen und einfacher umbauen zu können“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.
Die Reform wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Reform noch in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten kann.
Hintergrund
Die geplante LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. Eine Auflistung und Erläuterung der wesentlichen Maßnahmen der nun vom Kabinett beschlossenen Reform finden Sie im Anhang bzw. unter www.mlw.baden-wuerttemberg.de/lbo-reform.
In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestands-gebäuden zu Wohnzwecken erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).
PM Staatsministerium Baden-Württemberg