Unbeschwert mit Fingern malen Überprüfung der Isothiazolinon- und Anilin-Gehalte in Fingermalfarben unauffällig

Beim Spielen und Basteln können kleine Kinder Fingermalfarben über die Haut und durch Ablecken der Finger auch über den Mund aufnehmen. Im Rahmen des Monitorings 2023 und des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2023 wurden Fingermalfarben auf Isothiazolinone und Anilin untersucht. Alle Proben entsprachen den rechtlichen Anforderungen.

Im Monitoring wurden 56 Einzelfarben als Teilproben aus 36 Fingermalfarben-Sets auf den Gehalt an Isothiazolinonen untersucht. Das Ergebnis: Alle 36 Fingermalfarben entsprachen den rechtlichen Anforderungen. Im BÜp wurden zudem 216 Einzelfarben als Teilproben aus 127 Fingermalfarben-Sets auf ihren Anilingehalt untersucht. Auch hier ist das Ergebnis aus Verbrauchersicht erfreulich: In keiner der untersuchten Proben wurde Anilin nachgewiesen.

„Die Befunde sind eine gute Nachricht für alle Eltern und Kinder, die gerade jetzt in der Adventszeit kreative Weihnachtsgeschenke basteln wollen“, zeigt sich Gerhard Zellner, Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV), erfreut. „Dennoch kann es nicht schaden, Kindern beim Malen aufmerksam über die Schulter zu schauen, damit die Farbe auf dem Papier und nicht im Mund landet.“

Hintergrund

Bei Isothiazolinonen handelt es sich um sehr wirksame Konservierungsstoffe, aber auch um Stoffe mit einem stark sensibilisierenden und allergieauslösenden Potential. Daher ist die Verwendung der Isothiazolinone als Konservierungsstoffe in Fingermalfarben gemäß DIN EN 71-7 nicht zulässig. Für Verunreinigungen/Kontaminationen mit Isothiazolinonen existieren Grenzwerte gemäß der Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG. Anilin kann nach reduktiver Spaltung aus Azofarbstoffen entstehen. Der Stoff kann aber auch frei als Verunreinigung der in Fingermalfarben enthaltenen Farbstoffe vorhanden sein. Bei Anilin handelt es sich um einen als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuften Stoff, für den seit Dezember 2022 gemäß Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG neue Grenzwerte unter anderem in Fingermalfarben anzuwenden sind.

Weiterführende Informationen

 

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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