Weitere Vergrößerung des Landtags muss verhindert werden: Bund der Steuerzahler begrüßt aufkommende Diskussion

Anfang 2022 hatte der baden-württembergische Landtag die Reform des Wahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht beschlossen. Bei der kommenden Landtagswahl im Frühjahr 2026 ist somit zu befürchten, dass sich die Zahl der dann in den neuen Landtag einziehenden Abgeordneten erheblich erhöht. Vor dieser Entwicklung warnt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg seit langem. Denn eine weitere Vergrößerung des Landtags wäre nicht nur verbunden mit einer Kostenexplosion. Sie hätte für die Steuerzahler.

auch eine schlechte Signalwirkung. „Mehr Abgeordnete bedeuten nicht automatisch ein Mehr an Effizienz und Demokratie. Ein Mehr würde hier bei den Wählern eher zu steigender Politikverdrossenheit führen“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich.

Daher begrüßt es der Steuerzahlerbund, dass CDU-Fraktionschef Manuel Hagel mit seinen Einschätzungen zum Wahlrecht jetzt für Belebung in dieser Diskussion sorgt. Sollte der Landtag nach der kommenden Wahl 160 Abgeordnete oder mehr umfassen, könne man laut Hagel an das Wahlrecht noch einmal herangehen. Falls sich das neue Wahlrecht nicht bewähre, sei er bereit zu einer Korrektur, ließ Hagel verlauten und stellte zudem klar, dass die bisherige Sollgröße mit 120 Abgeordneten aus seiner Sicht ausreicht.

„Manuel Hagel hat mit dieser Einschätzung zur Sollgröße von 120 Abgeordneten vollkommen recht. Auch seine Bereitschaft bei einer erheblichen Erhöhung der Abgeordnetenzahl eine erneute Änderung des Wahlrechts in Aussicht zu stellen, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings wäre es aus unserer Sicht dringend notwendig, sich dem neuen Wahlrecht schon zeitnah und damit vor der nächsten Wahl Anfang 2026 noch einmal zu widmen. Nur so kann eine bei dieser Wahl zu befürchtende eklatante Vergrößerung des Landtags verhindert werden“, fordert der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. „Die Politik sollte die Bedenken ernst nehmen und handeln, bevor der Schaden entstanden ist.“ Schließlich würden mehr Abgeordnete nicht nur höhere Personalaufwendungen sondern auch Umbaumaßnahmen im Landtag bedingen.

Alternativvorschläge liegen vor. Ein aus Sicht des Bundes der Steuerzahler gangbarer Vorschlag  sieht die Reduzierung der Wahlkreise auf eine Anzahl von 38 und damit die Vergabe von nur noch 38 Direktmandaten vor. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise soll dabei auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen werden.

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.

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