Gemeinsam mit dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e. V. (LEV) kümmert sich das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) um die Förderung der Artenvielfalt. Zum Erhalt von ökologisch wertvollen Feldhecken und Waldrändern wird ab Oktober mit einer Gehölzpflege rund um die Naturschutzgebiete „Haarberg-Wasserberg“ und „Dalisberg“ begonnen. Eine vom RPS beauftragte Firma wird auf circa 3,9 Hektar Fläche, stark überalterte Hecken auslichten oder diese abschnittsweise auf den Stock setzen. Es werden vor allem dicht stehende Bäume und Großsträucher entnommen. Dadurch wird der Neuaustrieb gefördert und Großsträucher werden verjüngt. So kann sich wieder eine struktur- und artenreiche Strauchschicht entwickeln. Ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tiere bleibt so erhalten.
Ökologisch bedeutsame Bäume werden bei der Pflege als sogenannte Überhälter geschont. Dies können beispielsweise Vogelkirschen und Eichen sowie Bäume mit Spechthöhlen oder wertvollem Totholz sein. Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e. V. hat diese Überhälter im Vorfeld markiert. Somit sind sie bei der Pflege leicht zu erkennen.
Für die Schnittgutabfuhr wird ein Forstspezialschlepper mit Rungenkorb eingesetzt. In diesen Korb wird das Schnittgut geladen und an einen Holzlagerplatz gefahren. Das anfallende Astholz wird dort von einem Hacker zu Holzhackschnitzeln verarbeitet. Das Stammholz wird als Brennholz entweder von den Eigentümern selbst genutzt oder vom Unternehmer abgefahren und verkauft.
Die Pflegearbeiten werden sich voraussichtlich über zwei Winterhalbjahre erstrecken und sollen bis Ende Februar 2026 beendet sein. Da die Hecken in der Regel nur über landwirtschaftlich genutzte Flächen erreichbar sind, ist es aus Gründen des Boden- und Vegetationsschutzes wichtig, dass die Pflege nur bei trockener Witterung oder Bodenfrost durchgeführt wird. Ein zeitlicher Puffer soll dafür sorgen, dass dies gelingt.
Finanziert werden die Pflegemaßnahme aus Mitteln der Stiftung Naturschutzfonds, die aus Ersatzzahlungen für Windenergieanlagen stammen. Das Regierungspräsidium Stuttgart und der Landschaftserhaltungsverband Göppingen e.V. haben mit Unterstützung der Gemeinden Bad Überkingen und Deggingen das Projekt gemeinsam geplant, mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt und auf den Weg gebracht.
Hintergrund Ersatzzahlungen
Bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgleichspflichtig. Wenn die aus dem Eingriff resultierenden Beeinträchtigungen für die Natur nicht ausgeglichen werden können, muss der Verursachende Ersatz in Geld leisten. Diese Ersatzzahlungen fließen der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg zu und werden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet. Die Projekte können von unterschiedlichen Trägern umgesetzt werden, zum Beispiel von den Regierungspräsidien, den Landkreisen, Städten und Gemeinden oder von Verbänden und Vereinen.
PM Regierungspräsidium Stuttgart