Das Gleichbehandlungsgesetz: Handwerk begrüßt Regierungsentscheidung

Nach massiven Einwänden aus der Wirtschaft, den Kommunen und auch von den Experten des Normenkontrollrats will das baden-württembergische Staatsministerium das geplante Gleichbehandlungsgesetz fallen lassen. HANDWERK BW hatte bereits im Frühjahr vor der Regelung gewarnt: „Die Bindung der Verwaltung an den Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich bereits aus Art. 3 Grundgesetz und ist ausreichend“, sagte HANDWERK BW Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Wo kein Gesetz erforderlich sei, sollte auch keines erlassen werden. Es handele sich sonst um Bürokratieaufbau.

Nun sieht sich der Spitzenverband des baden-württembergischen Handwerks bestätigt. Das neue Gesetz hätte den Bürokratieaufwand unnötig vergrößert und die ohnehin kleinen Fortschritte der Entlastungsallianz ins Gegenteil verkehrt.

Für Haas steht fest: „Die Entscheidung des Ministerpräsidenten ist eine gute Nachricht an Bürger und Betriebe. Die Landesregierung liefert einen der selten gewordenen Beweise, dass Politik zuhört und dann handelt.“

 

PM Baden-Württembergischer-Handwerkstag e.V.

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