Kündigung nicht vergessen!

Sie haben noch einen alten Fitnessstudio-Vertrag und wollen diesen nicht mehr nutzen? Dann sollten sie jetzt an die Kündigung denken! Im Gegensatz zu neueren Verträgen, die ab März 2022 geschlossen wurden, haben Alt-Verträge in der Regel längere Kündigungsfristen, oft drei Monate. Bei älteren Verträgen, die zu Jahresbeginn abgeschlossen wurden, beginnen diese Fristen nun zu verstreichen.

„Werden alte Fitnessstudio-Verträge nicht oder zu spät gekündigt, verlängern diese sich normalerweise um die jeweilige Grundlaufzeit,“ erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Eine reguläre Kündigung ist dann erst wieder vor Ende der verlängerten Laufzeit möglich.“ Von diesem Problem betroffen sind Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Bei Verträgen, die nach diesem Datum geschlossen wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen für faire Verbraucherverträge. „Verträge dürfen sich zwar auf unbestimmte Zeit verlängern, Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren dann aber auch von kürzeren Kündigungsfristen von maximal einem Monat.,“ sagt Buttler. Wer die Frist also knapp verpasst, muss nach der Kündigung höchstens einen zusätzlichen Monat zahlen.

Neue Regelung für alte Verträge!

Aus Sicht der Verbraucherzentrale werden Verbraucher:innen mit alten Fitnessstudio-Verträgen durch die derzeitigen Regelungen benachteiligt. „Bei Mobilfunk- und Festnetzverträgen gelten die Regelungen für kürzere Kündigungsfristen auch für Alt-Verträge“, so Buttler. Er fordert, dass diese Regeln auch auf andere Laufzeitverträge übertragen werden, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden.

Richtig kündigen

Damit bei der Kündigung nichts schief geht, rät Buttler, den Vertrag per Einwurf-Einschreiben zu kündigen: „So können Betroffene im Streitfall nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde. Wenn die Kündigung per Mail verschickt oder im Studio abgegeben wurde, ist das schwieriger. Dann sollte man sich den Eingang der Kündigung bestätigen lassen.“ Regelmäßig erhält die Verbraucherzentrale Beschwerden, dass Fitnessstudios die Kündigung verweigern oder behaupten, dass diese nicht angekommen sei. Bei Ärger rund um die Kündigung hilft die Verbraucherzentrale mit kostenlosen Infos auf der Homepage und in der Beratung.

Tipp

Wenn ein Fitnessstudio den Abschluss von Verträgen online ermöglicht, muss es einen sogenannten Kündigungsbutton haben, der mit „Vertrag kündigen“ oder „Verträge kündigen“ beschriftet ist. Über diesen muss einfach – ohne Kundenlogin – eine Kündigung ermöglicht werden, sowohl für neue als auch für alte Verträge. Gibt es diesen Button nicht, ist er fehlerhaft oder wird die Kündigung absichtlich erschwert, haben Sporttreibende ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Weitere Informationen

 

PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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