CDU im Kreistag gut aufgestellt

„Wir freuen uns, mit jetzt insgesamt 21 Kreisrätinnen und Kreisräten die deutlich stärkste Fraktion im Göppinger Kreistag stellen zu können“, so Fraktionschef Wolfgang Rapp. „Dies ermöglicht uns noch mehr, eigene Akzente zu setzen und unsere Ideen mit einzubringen.  

Die aktuelle Situation und die angespannte Haushaltslage werden in der kommenden Legislaturperiode einiges an Herausforderungen bringen und von uns Kreativität und einen geordneten Umgang mit den Kreisfinanzen abverlangen. Die CDU ist bereit und hat sich gut aufgestellt. Mit Erfahrung, Fachkompetenz und großem Engagement, gepaart mit frischen Ideen, werden wir Kreispolitik machen.

Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse und des gültigen Bebauungsplanes hat die CDU-Kreistagsfraktion einen Antrag zur Nachnutzung des Alb-Fils-Klinikums gestellt.

Guido Till, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, betonte, dass die hohen Abrisskosten mit Blick auf die allgemeine Finanzlage des Landkreises nicht zu vertreten sind, ebenso wenig gegenüber dem Steuerzahler. „Die genannten Kosten von über 26 Millionen basieren auf einer Kostenannahme und nicht auf dem Ergebnis einer Ausschreibung.“ Rainer Staib, ebenfalls stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzte, dass im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes geboten sei.

Antrag:

Auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage und des gültigen Bebauungsplan stellt die CDU-Kreistagsfraktion einen Antrag zur Nachnutzung des Bestandsgebäudes des Alb-Fils-Klinikums / Klinik am Eichert.

  1. Der Kreistag möge beschließen, dass das Bestandsgebäude des Alb-Fils-Klinikums nach Bezug der neuen Klinik nicht abgerissen wird.
  2. Die Kreisverwaltung überprüft eine Ausschreibungspflicht bei einem Verkauf des Gebäudes.
  3. Der Landkreis gibt die Veräußerung des Bestandsgebäudes öffentlich bekannt
  4. Interessierte Käufer haben ein Betriebs- und Finanzierungskonzept, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude (inkl. Fassaden), ein Energiekonzept, ein Nutzungskonzept, ein Verkehrs- und Parkierungskonzept, sowie ein Freiraum- und Landschaftskonzept vorzulegen.
  5. Für die Bewertung der eingereichten Konzepte ist der Verwaltungsausschuss des Kreistages zuständig, der ergänzt wird durch Vertreter der Kreisverwaltung, der Architektenkammer, der IHK und der Stadtverwaltung Göppingen.
  6. Entsprechend des Beschlusses des Kreistages, das Klinik-Bestandsgebäude nicht abzureißen, beantragt die Landkreisverwaltung bei der Stadt Göppingen die Änderung des Bebauungsplanes.
  7. Der Kreistag beschließt die Vergabe des Gebäudes an den von der Arbeitsgruppe empfohlenen Investor.
  8. Die Kreisverwaltung stellt während des gesamten Prozesses die Rechtssicherheit her.

 

PM CDU Kreistagsfraktion Göppingen

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/176160/

Schreibe einen Kommentar