Vereinfachtes Bauen – auch durch mehr Kompetenzen für Handwerksmeister

Die Novellierung der Landesbauordnung (LBO) sieht zahlreiche Änderungen vor, die das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger machen sollen. Handwerk BW hat jetzt beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Stellung zum geplanten Gesetz bezogen.

Der Entwurf sieht die erleichterte Aufstockung von Gebäuden und einen neu geregelten Bestandsschutz vor. Wenn ein bestehendes Gebäude also umgebaut oder erweitert wird, sollen künftig die oft strengeren Vorschriften zum Brandschutz nicht für das gesamte Gebäude gelten: „Aus Sicht des Handwerks sind die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere zur Erleichterung des Bauens im Bestand, zu begrüßen“, heißt es in der Stellungnahme von Handwerk BW.

Das Landeshandwerk sieht auch die Erweiterung der sogenannten „kleinen Bauvorlageberechtigung“ positiv. Diese Regelung erlaubt es Zimmerer-, Maurer- und Betonbauermeistern, bestimmte kleinere Bauvorhaben selbstständig zu planen und einzureichen, ohne einen Architekten beauftragen zu müssen. Dies habe sich in der Praxis bewährt, so die Spitzenorganisation. Die Erweiterung der Regelung ermöglicht es künftig, dass die genannten Handwerksmeister auch bei bestimmten Wohngebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss die Bauvorlage erstellen können. Die „kleine Bauvorlageberechtigung“ beschleunigt vor allem das Bauen an den Rändern der Ballungsräume, wo dringend Wohnraum benötigt wird und jede Kostenreduzierung zum Beispiel bauwilligen jungen Familien zugutekommt.

Mit der Modernisierung der Landesbauordnung ist zudem die Einführung einer sogenannten Genehmigungsfiktion geplant. Damit gelten Bauanträge dann als automatisch genehmigt, wenn eine Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist darüber entscheidet. Eine solche Einführung begrüßt der Verband grundsätzlich, allerdings mit einem warnenden Hinweis: „Die Frist für die Genehmigungsfiktion beginnt erst zu laufen, sobald die vollständigen Bauvorlagen vorliegen. Wenn die Behörden nach und nach weitere Unterlagen nachfordern, wird der Fristbeginn dadurch hinausgeschoben. Dadurch würde die Genehmigungsfiktion in vielen Fällen nicht eintreten und damit ins Leere laufen.“

Auch zur Bausachverständigenverordnung (BauSVO) bezieht der Verband Stellung. Der Gesetzesentwurf sieht zwar keine Änderung vor, Handwerk BW empfiehlt jedoch, den qualifizierten Kreis der Sachverständigen zu erweitern. Nach der aktuellen Rechtslage sind Prüfungen technischer Anlagen durch anerkannte Sachverständige erforderlich, die in der Regel Ingenieure sind: „Insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung von Berufsqualifikationen und fachlicher Qualifikationen plädieren wir für die Anerkennung des Elektrotechnikerhandwerks als Sachverständige. Dies würde die Prüfung der Vielzahl an technischen Anlagen beschleunigen.“ Und dies erhöhe auch das Tempo bei der Energiewende.

Der Gesetzentwurf muss nach einer Anhörung noch einmal ins Kabinett, bevor der Landtag abschließend entscheiden kann. Ziel ist es, dass die Reform 2025 in Kraft treten kann. Die komplette Stellungnahme gibt es hier zu lesen.

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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