Kraftwerkssicherheitsgesetz muss erneuerbare Gase gleichwertig behandeln

Mitte der Woche startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), welches den Bau neuer und den Umbau bestehender Gaskraftwerke sowie Langzeitspeicher anreizen soll. Während das BMWK neben dem Neubau von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken auch rein fossile Gaskraftwerke fördern will, lassen Lösungen für die Nutzung der Bioenergiepotenziale auf sich warten.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, zeigt sich verwundert über die fortwährend vernachlässigende Haltung des BMWK zur Nutzung der großen Bioenergiepotenziale: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich das BMWK um den Aufbau neuer fossiler Kraftwerke kümmert, aber noch keinen Vorschlag vorgelegt hat, wie die großen Potenziale bestehender und neuer Bioenergieanlagen für eine sichere Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Brennstoffe genutzt werden können. Dabei sind die Dimensionen klar: Der deutsche Bioenergieanlagenpark stellt heute rund 45 TWh Strom bereit, die vom BMWK geplanten Gaskraftwerke nur einen Bruchteil davon. Wenn es dem Wirtschaftsministerium wirklich um Versorgungssicherheit und Defossilisierung geht, sollten die Prioritäten noch einmal überdacht werden!“

Doch auch innerhalb des Gesetzesentwurfs setzt das BMWK laut Rostek falsche Prioritäten: „Als erneuerbarer Brennstoff wird ausschließlich Wasserstoff betrachtet. Der Einsatz von z.B. Biomethan, welches laut zahlreicher Studien auch langfristig deutlich günstiger als Wasserstoff sein wird, soll hingegen nur eine Randerscheinung bleiben. Im Sinne der Technologieneutralität sollten auch die einzusetzenden erneuerbaren Brennstoffe, ob es nun Biomethan, synthetisches Methan, Holzgas oder Wasserstoff ist, gleichbehandelt werden,“ schließt Rostek.

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Der Fachverband Biogas e.V. ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter der Registernummer R002106 registriert und unterliegt dem gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG.

PM   Fachverband BIOGAS e.V.

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