Vermehrt kommt es vor, dass Neurentnerinnen und -rentner vergeblich auf die erste Rentenzahlung warten. Und dass, obwohl sie schon Monate vorher ordnungsgemäß ihren Rentenantrag gestellt haben.
Rund drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn sollte man einen Rentenantrag stellen. Gleiches gilt, falls Sie Anspruch auf eine betriebliche Rente oder Pension haben. Gibt es dann noch Bedarf an Abklärungen offener Fragen, kann dies innerhalb der drei Monate geklärt werden.
Man geht also folgerichtig davon aus, dass die erste Rente am Ende des ersten Monats nach Renteneintritt auf das Konto überwiesen wird.
Neuerdings verzögern sich die Zahlungen aber um bis zu drei Monaten. Sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung, aber auch bei Pensionskassen kommt es aufgrund von Personalengpässen zu diesen Verzögerungen. Was aber auch ärgerlich ist, für die verspätete Zahlung bekommt man keine Verzugszinsen. Ist man z.B. als freiwilliger Zahler mit seinen monatlichen Beitragszahlungen in Verzug, sind sie sofort fällig.
Ärgerlich auch, wenn man auf die verzögerte Zahlung nicht vorbereitet ist. Ausgaben, wie Mieten, laufen ja schließlich weiter und dem Vermieter sind die Probleme der Rentenversicherung ziemlich egal.
Sollte sie also demnächst in Rente gehen, legen sie sich schon mal Geld beiseite, damit sie die drei Monate überbrücken können.
Joachim Abel