Der Gemeinsame Antrag kann jetzt mithilfe der App „profil (bw)“ digital beantragt und verwaltet werden. Dies trägt zur Entlastung der Landwirte in Baden-Württemberg bei.
„Mit der App ,profil (bw)‘ haben wir in Baden-Württemberg im Mai dieses Jahres eine kostenlose App eingeführt. Damit können die Antragsteller die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllen und einfach sicherstellen, dass die Beihilfe nicht gekürzt oder sanktioniert werden muss. Landwirte können damit ab sofort Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten unkompliziert, schnell und für sie selbst frei planbar an die Verwaltung geben. Das aufwendige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten entfällt und beschleunigt so auch die Antragsbearbeitung. Zudem fallen in der Regel weniger Kontrollbesuche beziehungsweise Nachkontrollen an und die Auszahlungen können rechtzeitig erfolgen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 26. August 2024.
Neue Aufträge zur Einreichung von Nachweisen ab Kalenderwoche 35
Ab Kalenderwoche 35 werden dazu die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise der Kennarten bei den Maßnahmen Öko-Regelung 5 beziehungsweise Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) B3.2 in der App „profil (bw)“ bereitgestellt.
Im Startjahr können mit der App „profil (bw)“ – alternativ zur herkömmlichen Dokumentation über das amtliche Formular – Nachweise (Fotos) für folgende Fördermaßnahmen beziehungsweise Sachverhalte erbracht werden:
- Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für ÖR5 beantragten Teilschlägen des Betriebes
- FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für FAKT B3.2. beantragten Teilschlägen des Betriebes
Bestimmte Nachweise nur per App
In den folgenden Fällen können die Nachweise ausschließlich mit der App „profil (bw)“ erbracht werden:
- Teilschläge („rote Ergebnisse“), bei denen über die Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenmonitoringsystems die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten oder eine Bewirtschaftungsauflage als nicht erfüllt bewertet wurde: Nachweis der tatsächlichen Situation vor Ort für die betroffenen Teilschläge des Betriebes
- Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur auf den betroffenen Teilschlägen des Betriebes
Die neueste Version der App „profil (bw)“ wird beim Öffnen automatisch aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.
Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT B3.2
Für den Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT B3.2 ist zu beachten:
Für jeden beantragten Teilschlag ist das Vorkommen der Kennarten nach der in der Broschüre „Artenreiches Grünland – Anleitung zur Einstufung von Flächen für die Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ (PDF) (Seite 8) festgelegten Methode zu ermitteln und für den Einzelschlag mittels georeferenzierter Fotos zu dokumentieren.
Dabei ist der Schlag entlang einer Diagonalen zu durchschreiten und die Wegstrecke gedanklich in drei gleiche Abschnitte zu teilen. Für jedes dieser Drittel sind für die Maßnahme Öko-Regelung 5 vier Fotos verschiedener Kennarten einzureichen. Für die Maßnahme FAKT II B3.2. sind sechs Fotos erforderlich. Insgesamt sind je Teilschlag für die Öko-Regelung 5 mindestens zwölf Fotos und für FAKT B3.2 mindestens 18 Fotos einzureichen. Sofern Sie unsicher sind, ob Fotos die entsprechende Qualität haben, können Sie bis zu drei Fotos je Teilschlag zusätzlich einreichen. Die Fotos sollten die entsprechende Kennart gut zeigen. Hierfür einige Parameter, die wichtig sind bei der Aufnahme von Fotos:
- Entfernung zur Pflanze,
- Lichtverhältnisse,
- Schärfe des Fotos.
App „Flora Incognita“ als Hilfsmittel
Mit der frei verfügbaren App „Flora Incognita“ kann überprüft werden, ob die erwähnten Parameter so gewählt wurden, dass die Kennart erkannt wird. Weitere Informationen und Beispiele für Fotos finden Sie im Handbuch der App „profil (bw)“.
Die früher im Jahr bereits aufgenommenen Fotos sind in der Galerie der App gespeichert. Nach dem Öffnen eines Auftrages werden die Fotos in der Galerie entsprechend dem Abstand zum ausgewählten Teilschlag sortiert angezeigt, sodass die Zuordnung zum richtigen Teilschlag einfach möglich ist.
Für die Einreichung der Nachweise ist Voraussetzung, dass die georeferenzierten Fotos mit der vom Land zur Verfügung gestellten App „profil (bw)“ aufgenommen werden. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird. Mit anderen Verfahren aufgenommene Fotos können deshalb nicht akzeptiert werden. Sofern die Nachweisführung über georeferenzierte Fotos für die beantragten Teilschläge nicht vollständig möglich ist, muss die Dokumentation für sämtliche beantragte Teilschläge anhand des amtlichen Formulars erfolgen.
Nachweis ist jährlich neu zu erstellen
Der Nachweis ist jährlich neu zu erstellen. In den Vorjahren erstellte Nachweise sind für das Antragsjahr 2024 nicht mehr gültig und erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht.
Das Formular kann im Infodienst abgerufen werden und ist auf dem Betrieb für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle bereitzuhalten.
Wer sich für die Dokumentation auf dem amtlichen Formular entschieden hat, lässt den in der App „profil (bw)“ vorhanden Auftrag unbeantwortet stehen.
Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis
Für den Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis ist zu beachten:
Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung, ob der von Ihnen in FIONA angegebene Nutzcode mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlages übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Bei Teilschlägen, die rot markiert sind, konnte das System Ihre Antragsangaben nicht bestätigen.
Sollte die tatsächliche Nutzung und Bewirtschaftung des Teilschlags von den Angaben in FIONA abweichen, so sind in FIONA die Antragsdaten zu ändern und der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut bis zum 30. September 2024 einzureichen, damit die Änderungen der Verwaltung bekannt werden.
Sind die bisherigen Antragsangaben tatsächlich doch korrekt, so kann dies mit einem Foto (Nachweis) in der „profil (bw)“ von dem jeweiligen Teilschlag nachgewiesen werden. Ab Ende August 2024 werden zu Flächen mit roten Ergebnissen die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise in der App „profil (bw)“ bereitgestellt. Das Foto als Reaktion auf den entsprechenden Auftrag kann über die App an die Verwaltung gesendet werden.
Zuständigkeiten bei Fragen
Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App „profil (bw)“ stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Benutzerservice Landwirtschaft des LGL unter 07154/9598-350 oder benutzerservice‑fiona@lgl.bwl.de.