Kapuzineraffen, Schildkröten und Elfenbein: Regierungspräsidium Stuttgart überwach den Besitz und den Handel mit geschützten Arten

Reptilien, Vögel und Amphibien – viele faszinierende Tiere kennen wir aus exotischen Urlaubsländern oder auch der heimischen Natur. So ein Stück Urlaub als Haustier in den eigenen vier Wänden haben, ist für Einige verlockend. Viele Haustiere sind aber nicht nur interessant, sondern auch bedroht. Deshalb stehen nicht nur exotische Tiere wie Papageien, Schildkröten oder Schlangen, sondern auch viele heimische Arten – zum Beispiel alle europäischen Vögel – unter Artenschutz. Das gilt nicht nur für lebende oder tote Tiere, sondern unter anderem auch für Präparate, Federn und Eier. Auch für Gegenstände, die beispielsweise Elfenbein oder Palisander enthalten, gilt der Artenschutz. Auch viele Pflanzen sind geschützt. Wenn Sie wissen möchten welche Arten geschützt sind, dann können sie auf www.wisia.de, der Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz in Bonn, nachsehen.

Gerade jetzt zur Urlaubs- und Reisezeit betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Der Schutz bedrohter Arten ist enorm wichtig, um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in unseren Ökosystemen zu erhalten. Viele Exoten und auch viele Haustiere sind besonders geschützt und müssen daher beim zuständigen Regierungspräsidium gemeldet werden. So leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, illegalen Handel und eine unkontrollierte Verbreitung geschützter Arten zu verhindern.“

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein geschütztes Exemplar in Besitz nehmen möchten? Egal, ob aus der Zoohandlung, einer Zucht, vom Flohmarkt, dem Internet oder aus der Nachbarschaft – ohne vollständige Unterlagen darf man das Exemplar – also das Tier oder die Pflanze oder einen entsprechenden Gegenstand – nicht annehmen. Jedes Exemplar braucht Papiere zum Nachweis der Legalität, bei Tieren zum Beispiel vom Züchter und allen Vorbesitzern. Manche streng geschützten Arten brauchen sogar eine Art Personalausweis vom Amt – in Baden-Württemberg vom zuständigen Regierungspräsidium – und müssen dafür gekennzeichnet sein, beispielsweise viele Schildkröten und Papageien.

Auch für Elfenbein oder Rio-Palisander braucht es Papiere. Wenn etwas fehlt oder unstimmig ist: Finger weg! Unstimmigkeiten müssen immer von dem aktuellen Halter oder der aktuellen Halterin mit den zuständigen Behörden geklärt werden.

Für Wirbeltiere gibt es außerdem eine Meldepflicht. Wer so ein Tier aufnimmt muss es in Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium anmelden und die Nachweispapiere vorlegen. Wenn das Tier stirbt, wegläuft oder abgegeben wird, muss es wieder abgemeldet werden. An- und Abmelden geht ganz einfach online auf der Seite https://melba-bw.de/.

MelBA-online ging im Februar 2024 an den Start und soll die Arbeit der Behörden unterstützen und gleichzeitig den internationalen Artenschutz stärken, da so genau ermittelt werden kann, ob die Haltung und der Verkauf geschützter Arten rechtmäßig ist. Gleichzeitig erleichtert das Online-Portal, meldepflichtige Infos an die Behörden zu übermitteln. „MelBA-online ist ein klares Zeichen für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie“, sagte Bay.

Hintergrundinformationen:

Noch Fragen? Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de beziehungsweise auf dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg finden Sie unter www.rp.baden-wuerttemberg.de > Umwelt > Natur- und Artenschutz > Artenschutz > Handel und Besitz geschützter Arten weitere Hinweise, welche Unterlagen für welche Arten benötigt werden.

Die Mitarbeitenden des Arbeitsbereiches Vollzugsartenschutz helfen bei Fragen gerne während der Telefon-Sprechzeiten dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter 0711 904-15555 weiter.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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