Kabinett verabschiedet Streuobstkonzeption 2030 mit sieben Handlungsfeldern für den Streuobsterhalt

Der Ministerrat hat am Dienstag (9. Juli) die Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 verabschiedet und setzt damit einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. „Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, welchen ökologischen Nutzen sie haben. Sie schützen den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und bieten die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Lebensmitteln. Sie sind zudem wichtig als Kalt- und Frischluftproduzenten für Siedlungsräume. Deshalb müssen wir sie konsequent schützen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung.

„Mit dem Ziel, dem Rückgang der Streuobstbestände Baden-Württembergs entgegenzuwirken, sollen Streuobstwiesen konsequent geschützt, ihre Bewirtschaftung attraktiver gestaltet, Fördermaßnahmen ausgebaut sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Streuobsterzeugnissen gestärkt werden. In der Streuobstkonzeption 2030 hält das Land deshalb sieben Handlungsfelder mit konkreten, innovativen und zukunftsfähigen Maßnahmen zum Streuobsterhalt fest, die bis zum Jahr 2030 schrittweise umgesetzt werden“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Sein Ministerium hatte Ende des Jahres 2020 ein Fachgutachten zur „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben. Der Fokus des Gutachtens lag sowohl auf der Unterstützung der Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände als auch der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Streuobstprodukten. Das Fachgutachten wurde unter Beteiligung von Streuobstakteurinnen und -akteuren sowie Fachexpertinnen und -experten aus Praxis, Forschung und Verwaltung im Rahmen von Befragungen und Workshops erarbeitet und im Mai 2022 vorgelegt. Es bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes.

Folgende Handlungsfelder werden in den Blick genommen:

  1. Bewirtschaftung und Bestandssicherung,
  2. Verarbeitung und Vermarktung,
  3. Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung,
  4. Forschung,
  5. Förderung,
  6. die Etablierung von Streuobstregionen sowie
  7. die Vorbildfunktion des Landes.

Die erste Maßnahme im Bereich der Vermarktung wurde mit der Einführung des neuen Produktbereiches Streuobst im Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) vor kurzer Zeit umgesetzt. Bereits zur Ernte 2024 können Produkte innerhalb des neuen Produktbereiches vermarktet werden. Als weitere konkrete Maßnahme ist beispielsweise die Novellierung der Baumschnittförderung geplant.

„Baden-Württemberg hat EU-weit die größten zusammenhängenden Streuobstbestände – noch, denn sie verringern sich nachweislich“, so der Ministerpräsident. Laut den jüngsten fachlichen Erhebungen gingen innerhalb von zehn Jahren 17 Prozent der Streuobstbestände im Land verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen müssen Streuobstwiesen trotz Rodungsverbot oft zugunsten von Bauprojekten weichen, nämlich wenn das öffentliche Interesse des Bauprojektes überwiegt. Zum anderen wird die Pflege der Streuobstbäume häufig aufgegeben. „Die Pflege der Streuobstbestände ist zur reinen Liebhaberei geworden. Dem wollen wir entgegenwirken und haben die Streuobstkonzeption an die aktuelle Bedarfssituation des Streuobstbaus in Baden-Württemberg angepasst“, sagte Kretschmann.

„Wir müssen die bestehenden Streuobststrukturen des Landes stärken und Wege finden, wie wir die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der Streuobstwiesen weiterhin und künftig noch besser unterstützen können. Vom Schreibtisch aus wird kein Baum geschnitten und keine Wiese gemäht. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die sich in der Pflege der Bäume sowie Wiesen engagieren und neue Menschen dafür zu gewinnen. Dafür wollen wir die Fördermittel für die Baumschnittförderung nicht nur erhöhen, sondern auch die Beantragung vereinfachen sowie verschlanken. So hoffen wir, noch mehr Streuobstwirtschaftende als bisher zu unterstützen. Daneben ist die Nachwuchsförderung ein wichtiger Aspekt, an dem wir ansetzen. Indem wir Qualifizierungsangebote im Streuobstbereich fördern, unterstützen wir die, die noch Wissen sowie Praxiserfahrung im Streuobst aufbauen. Weitere konkrete Maßnahmen werden Projekt- und Forschungsaufrufe sein, die wir starten, um den aktuellen Herausforderungen im Streuobstbau wie beispielsweise der zunehmenden Ausbreitung von Misteln oder dem Klimawandel zu begegnen. Daher wird auch im Herbst das neue QZ-Streuobst an den Start gehen. Durch die Streuobstkonzeption 2030 sollen also zuerst insbesondere größere Anreize in Förderung, Bildung und Beratung geschaffen werden“, so Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat Ende des Jahres 2020 das Fachgutachten „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben. Der Fokus des Gutachtens lag sowohl auf der Unterstützung der Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände als auch der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Streuobstprodukten.

Das Fachgutachten wurde unter Beteiligung von Streuobstakteurinnen und -akteuren sowie Fachexpertinnen und -experten aus Praxis, Forschung und Verwaltung im Rahmen von Befragungen und Workshops erarbeitet und im Mai 2022 vorgelegt. Es bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes.

Die Streuobstkonzeption 2030 des Landes finden Sie unter https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite.

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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