Finanzielle Hilfe für Hochwasser-Betroffene: Herzlichen Dank an die Spenderinnen und Spender

Bislang sind etwas mehr als 2.000 Euro an Spendengeldern auf dem städtischen Konto eingegangen. Durch diesen Betrag können nun besonders betroffene Personen und Familien unterstützt werden. Eine Bedürftigkeitsprüfung stellt sicher, dass die Hilfe gezielt dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Betroffene, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, können sich bis Mittwoch, 19.07.2024 bei der Stadtverwaltung Eislingen melden.

Das Hochwasser in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2024 hat in Eislingen deutliche Spuren hinterlassen. Keller liefen voll, Elektrogeräte und Hausrat wurden zerstört. Das Ausmaß der Beschädigungen tritt nach und nach hervor. „Dank der Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger, die bereits gespendet haben, kann den Betroffenen jetzt schnell und unkompliziert geholfen werden. Die Spenden kommen denjenigen zugute, die besonders bedürftig sind“, unterstreicht Oberbürgermeister Klaus Heininger.

Betroffene können sich bis zum 19.07.2024 bei der Stadtverwaltung Eislingen melden, wenn sie Spenden benötigen und eine Soforthilfe beantragen möchten (Kontakt: Christina Szalontay, Telefon: 07161/804-236, E-Mail c.szalontay@eislingen.de). Auf www.eislingen.de/hochwasser steht ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die durch das Hochwasser in Not geraten sind und keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben. Da die Spendengelder allerdings begrenzt sind, kann keine Garantie gegeben werden, dass in jedem Fall eine Auszahlung erfolgen kann.

Nach wie vor können Spenden auf das Konto der Stadt Eislingen überwiesen werden: Kreissparkasse Göppingen IBAN: DE74 6105 0000 0003 0000 38, BIC: GOPSDE6GXXX. Bei der Überweisung muss unbedingt folgender Verwendungszweck angegeben werden: „5.2105.000110.5 Spende Hochwasser“. Anstelle einer Spendenbescheinigung genügt dem Finanzamt bei Spenden zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers bis zum 31.01.2025 die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (z. B. Kontoauszug oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) als Nachweis der Zuwendung.

PM Stadtverwaltung Eislingen

 

 

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