Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Deutsche Umwelthilfe unterstützt Ziel zur Halbierung des Verbrauchs von Primärrohstoffen, fordert jedoch mehr Verbindlichkeit und ambitioniertere Maßnahmen

  • Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie legt erstmalig konkretes Ziel zur Verringerung von Primärrohstoffen vor, Zielerreichung für 2045 ist jedoch viel zu spät
  • Maßnahmen zur Zielerreichung sind zumeist schwammig, ohne erkennbares Ambitionsniveau und unverbindlich
  • DUH fordert Nachbesserung: Ressourcenschutz braucht eigenes Gesetz, anspruchsvolle und konkrete Maßnahmen sowie ambitionierten Zeitplan zur Zielerreichung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, fordert jedoch mehr Verbindlichkeit und konkretere Maßnahmen zur Zielerreichung. Zwar legt die Strategie erstmalig ein Ziel zur Verringerung des gesamten Verbrauchs von Primärrohstoffen wie Metallerzen, Holz, Erdöl und Sand von heute 16 Tonnen pro Kopf und Jahr auf nur noch 8 Tonnen im Jahr 2045 fest. Doch fehlen ein Zwischenziel zur Erfolgskontrolle und in den unterschiedlichen Handlungsfeldern ambitionierte und konkrete Maßnahmen. Hinzu kommt, dass die Strategie in der Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die DUH fordert deshalb ein eigenes Gesetz zum Ressourcenschutz.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wir begrüßen das Ziel zur Halbierung des Verbrauchs von Primärrohstoffen. Allerdings liegt die Zielerreichung im Jahr 2045 viel zu weit in der Zukunft. Ohne ein ambitioniertes und verbindliches Zwischenziel für das Jahr 2030 drohen die mit dem übermäßigen Rohstoffverbrauch verbundenen Probleme wie Naturraumzerstörung, Klimabelastung und Artensterben einfach in die Zukunft verschoben zu werden. Ein weiteres großes Manko wird bereits jetzt ersichtlich: die Unverbindlichkeit der Kreislaufwirtschaftsstrategie. Deshalb brauchen die Ziele der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie einen rechtlich verbindlichen Rahmen in Gesetzesform – wie etwa ein Ressourcenschutzgesetz. Die bislang zur Zielerreichung in verschiedenen Handlungsfeldern vorgesehenen Maßnahmen werden erkennbar ohne ausreichende Wirkung bleiben. Aus diesem Grund braucht es besonders ambitionierte Überarbeitungen rechtlicher Reglungen wie etwa dem Verpackungsgesetz, dem Elektrogesetz oder dem Batteriegesetz.“

Nach Einschätzung der DUH liegt der Fokus zur Zielerreichung zudem zu stark auf dem Recycling und der Materialeffizienz. Deshalb ist es umso wichtiger, dass in den unterschiedlichen Handlungsfeldern konkrete, verbindliche und ambitionierte Maßnahmen zur Vermeidung, Langlebigkeit, Reparatur und Mehrwegförderung festgelegt werden.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Zwar bekennt sich die Bundesregierung in der Kreislaufwirtschaftsstrategie beispielsweise zu Mehrwegverpackungen, aber es wird nicht ersichtlich, wie diese durch konkrete Maßnahmen, wie etwa eine Einwegabgabe, zum neuen Standard gemacht werden sollen. In den meisten Handlungsfeldern werden eher allgemeine Prinzipien beschrieben oder Ziele ohne ein quantifizierbares Ambitionsniveau formuliert. Dinge, die zu konkretem und schnellem Handeln oder verbindlichen Vorgaben führen, sucht man meistens vergebens. Aber genau das wird für die dringende Einsparung von primären Rohstoffen gebraucht.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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