- DUH-Berechnung: Sammelquote von Gerätebatterien mit 50 Prozent bzw. von Lithium-Ionen-Batterien mit 29 Prozent viel zu niedrig
- DUH fordert schnelle Erhöhung der Sammelquote für Gerätebatterien sowie Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus – auch zur Brandvermeidung
- Umweltministerin Lemke in der Pflicht, bei aktueller Überarbeitung des Batteriedurchführungsgesetzes nachzubessern
Die Sammelquote für Gerätebatterien verharrt mit 50,4 Prozent für das Jahr 2023 weiterhin auf einem besorgniserregenden Tiefstand. Dies belegen aktuelle Zahlen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) basierend auf Angaben der Batteriesammelsysteme. Damit konnte die ohnehin ambitionslose gesetzliche Sammelquote von lediglich 50 Prozent nur knapp übererfüllt werden.
Die DUH fordert von Umweltministerin Lemke schnelle Nachbesserungen im Zuge der Erarbeitung des Batteriedurchführungsgesetzes: Der aktuelle Entwurf sieht zwar eine Erhöhung der Sammelmengen für Gerätebatterien auf 63 Prozent vor, allerdings erst bis Ende 2027. Die DUH fordert das bereits ab Anfang 2026 und zusätzlich Anreize, um noch mehr als die gesetzlich vorgegebene Batteriemenge zu erfassen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Jede falsch entsorgte Batterie verschwendet wertvolle Ressourcen, belastet das Klima und gefährdet die Umwelt. Deshalb sind die von uns berechneten Sammelmengen für Gerätebatterien von nur 50 Prozent ein Weckruf für Umweltministerin Lemke. Mit der Überarbeitung des nationalen Batterierechts hat sie die Möglichkeit für schnelle Anpassungen, doch ausgerechnet mit der Erhöhung der Sammelmengen für Gerätebatterien will man sich unnötig viel Zeit lassen. Zudem fehlen dauerhafte Anreize für Sammelsysteme, mehr als die gesetzlich vorgegebene Batteriemenge zu erfassen. Wir fordern einen verpflichtenden Kostenausgleich, damit die Kosten bei Übererfüllung unter allen Batteriesammelsystemen gleichermaßen aufgeteilt werden.“
Die Sammelmenge von Lithium-Ionen-Batterien sank im Jahr 2023 auf erschreckend niedrige 29 Prozent, so das Ergebnis der DUH-Berechnung. Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft der DUH: „Für Lithium-Ionen-Batterien ist wegen der Brandgefahr und wertvollen Inhaltsstoffen eine zuverlässige Sammlung besonders wichtig. Trotz der im Koalitionsvertrag angekündigten Anreize zur verbesserten Rücknahme gefährlicher Lithium-Ionen-Batterien fehlt im Entwurf des Batteriedurchführungsgesetzes die Festlegung eines verpflichtenden Pfandes. Umweltministerin Lemke muss dringend nachbessern.“
Neben höheren Sammelmengen braucht es aus Sicht der DUH ebenso Regeln zur Förderung von Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und Klimaverträglichkeit für Elektrofahrzeug- und Industriebatterien. Ansätze für die Förderung von Ökodesign sind zwar im Entwurf des Batteriedurchführungsgesetzes enthalten, jedoch ohne Sanktionsmechanismen für den Fall der Nichtberücksichtigung.
Link:
Die Stellungnahme der DUH zum Batteriegesetz finden Sie hier: https://l.duh.de/p240613
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)