Eilverordnung für Impfungen gegen Blauzungenkrankheit

Eine Eilverordnung des Bundes gestattet die Anwendung von drei Impfstoffen im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern. Für einen flächendeckenden Impfschutz unterstützt das Land und die Tierseuchenkasse Landwirtschaftsbetriebe mit Zuschüssen für die Impfstoffkosten.

„Die Blauzungenviruskrankheit (BTV) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die steigende Stechmücken-Aktivität begünstigt ein zunehmendes BTV-Geschehen vom Serotyp 3 (BTV-3). Daher hat der Bund per Eilverordnung nun die befristete Möglichkeit für drei selektive Impfstoffe geschaffen, empfängliche Tiere in Deutschland gegen BTV-3 zu impfen, für die noch keine Zulassung erteilt wurde. Die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit (BT) vom neuen Serotyp 3 in Norddeutschland sind insofern besorgniserregend, weil die bisher in Deutschland verwendeten serotypspezifischen Impfstoffe nicht wirksam sind. Deshalb sind rechtzeitige und möglichst flächendeckende Impfungen mit den Impfstoffen gegen den Serotyp 3 unerlässlich, um auch einen vorbeugenden Schutz aufzubauen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Ich rufe alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land dazu auf, das Impfangebot zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenvirusvarianten zu impfen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 10. Juni 2024.

Hohes Eintragsrisiko aus Frankreich

Aufgrund der Ausbrüche im Jahr 2023 in Frankreich besteht unverändert ein hohes Eintragsrisiko für Blauzungenvirus Subtypen 4 und 8 nach Baden-Württemberg, insbesondere entlang der Grenze zu Frankreich. Zurückgehende Impfzahlen erhöhen das Risiko eines erneuten Eintrags infolge nachlassender Impfdichte.

Bei Impfungen gegen den Serotyp 3 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,00 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro. Aufgrund des Eintragsrisikos aus Frankreich bleiben die risikoorientiert gestaffelten Impfzonen gegen BTV-4 sowie BTV-8 bestehen. Die Unterstützung beim Rind beträgt in der Impfzone 3 insgesamt 1,00 Euro; 2,00 Euro in der Impfzone 2 und 3,50 Euro in der Impfzone 1. Beim Schaf beträgt die Unterstützung in der Impfzone 3 insgesamt 0,65 Euro, 1,30 Euro in der Impfzone 2 und 1,90 Euro in der Impfzone 1. Bei Ziegen bleibt die Unterstützung in der Impfzone 3 bei 0,40 Euro, in der Impfzone 2 bei 0,80 Euro und in der Impfzone 1 bei 1,40 Euro.

Finanzielle Unterstützung für flächendeckenden Impfschutz

„Mit der finanziellen Unterstützung der Impfung gegen alle Serotypen der Blauzungenkrankheit wollen wir einen möglichst flächendeckenden Impfschutz erreichen und damit den Freiheitsstatus langfristig sicherstellen. Deshalb appellieren wir an die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenvirusvarianten BTV-3, BTV-4 und BTV-8 zu impfen“, betonte Minister Hauk.

Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die tierhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im gesamten Land. Für den Fall eines Ausbruchs werden Restriktionszonen mit einem Mindestradius von 150 Kilometer eingerichtet. Empfängliche Tiere können aus einer Restriktionszone nur dann verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus-und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Das Virus BTV-8 zirkuliert weiterhin in den Wiederkäuer-Populationen in angrenzenden Regionen und auch das Virus BTV-4 wird nach wie vor in Europa nachgewiesen. Baden-Württemberg ist seit Ende Mai 2019 BT-Virus frei.

Das Virus BTV-3 wurde im Herbst 2023 aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingetragen. Experten befürchten einen vergleichbares Seuchengeschehen wie 2006. Daher ist eine vorbeugende Impfung mit den nunmehr zur Verfügung stehenden Impfstoffen auch aus Tierschutzgründen dringend erforderlich.

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 

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