Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Fußball versus Ehrenamt

Ein Gemeinderat wies auf eine Terminüberschneidung hin: Die nächste Sitzung findet parallel zu einem Länderspiel der Deutschen Mannschaft bei der Fußball-EM statt.

Verbandsversammlung vorberaten
Der Gemeinderat erteilte den Gemeindevertretern freies Mandat zur Abstimmung für die kommende Verbandsversammlung. Neben Finanzthemen geht es dort um den Flächennutzungsplan auf Markung Dürnau.

Straßenfesterlös für Kinderfest 2025
Der Erlös des diesjährigen Straßenfestes kommt allen Aktivitäten von und für Kinder beim Gemeindejubiläum 2025 zugute. Diesem Vorschlag aus Reihen des Rathauspersonals hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Webergasse: Bauarbeiten günstiger als geschätzt

Die Webergasse erhält ihren Endausbau. Die Gemeinde beauftragt die Firma Moll aus Gruibingen zum Angebotspreis von 189.928,25 Euro mit den Bauarbeiten. Dies ist das Ergebnis der Ausschreibung. Man liege günstiger als bei der Kostenschätzung, betonte BM Jochen Reutter.

Radweg: Schlussrechnung viel günstiger ausgefallen
Die Schlussabrechnung für den Radweg zwischen Hattenhofen und Schlierbach kommt die Gemeinde deutlich günstiger als noch vor ein paar Wochen bekannt gegeben. Hattenhofen zahlt noch knapp 4.200 Euro statt der ursprünglichen 48.600 Euro. Der Gemeinderat nahm die gute Nachricht zur Kenntnis.

Naturschutzauflagen: Hohe Kosten für Gutachten in Sachen „Bäumle“
Heftige Kritik an „Absurdistan“
Die Gemeinde beauftragt das Büro „GÖG“ mit der Erstellung eines naturschutzfachlichen Gutachtens im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Bäumle“ zum Angebotspreis von 39.512 Euro (netto). Dies hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung (drei Mitglieder fehlten) nach längerer Diskussion und deutlicher Kritik an den gesetzlichen Vorgaben beschlossen.
Wie schon berichtet, muss die Gemeinde, um das geplante Baugebiet „Bäumle“ realisieren zu können, wegen den dortigen 14 Streuobstbäumen einer Flachland-Mähwiese weitere Gutachten vorlegen. Die Bäume gelten als geschütztes Biotop, das bei Erschließung des Wohngebiets fallen würde. Hattenhofen beantragt eine Ausnahme vom Fällverbot. Bislang angebotene Ausgleichsmaßnahmen reichen den Naturschutzbehörden nicht aus. Der bereits entworfene Antrag auf Umwandlung einer Obstwiese (§ 33a NatSchG) sowie der Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz einer Flachland-Mähwiese (§ 30 BNatSchG) bedürfen, wie das Fachbüro GöG ausführt, entsprechend der Forderungen der Naturschutzverwaltung der Ergänzung und Konkretisierung. Die hierfür erforderlichen Gutachterarbeiten kosten die Gemeinde brutto rund 48.000 Euro.

Schultes soll Ministerin einschalten
Angesichts der schon rund 20.000 Euro für bisherige Gutachten zum Arten- und Bodenschutz arte das völlig aus, kritisierten mehrere Sprecher im Gemeinderat. Zumal die dann aufgrund des neuen Gutachtens erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch noch zusätzlich Geld kosteten. Ein Rat wähnte sich in „Absurdistan“. Statt so viel Geld für Gutachten zu verbraten, solle man das lieber in konkrete Maßnahmen stecken. BM Reutter wurde gebeten, dies der Landtagsabgeordneten und Ministerin Nicole Razavi weiter zu leiten. Diese habe um Informationen über solche „verblödete Bürokratie“ gebeten. Reutter wird dies erledigen, aber die Ministerin könne das Gesetz auch nicht einfach ändern.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

 

 

 

 

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