Die Städte Göppingen, Nürtingen, Owen und Vaihingen an der Enz hatten sich im Herbst vergangenen Jahres mit ihren jeweiligen Maientagen gemeinsam für das bundesweite Verzeichnis des „Immateriellen Kulturerbes“ der UNESCO beworben. Die nächste Stufe im Bewerbungsverfahren wurde nun erreicht.
Im Rahmen des laufenden Bewerbungsverfahrens zur Eintragung in der nationale Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe (IKE), hat sich eine unabhängige Landesjury positiv zur Bewerbung der vier Maientagsstädte geäußert. Damit wurde die erste Hürde im Verfahren genommen, womit der Antrag an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet wird.
Die Maientage in Göppingen, Nürtingen, Owen und Vaihingen an der Enz sind traditionell ein Kinder- und Schulfest. Da sie sich im Laufe der Jahre jedoch zu Volksfesten entwickelt haben, ziehen sie heute auch viele Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Region an. Der Begriff „Maientag“ hat dabei nichts mit dem gleichnamigen Monat zu tun, sondern leitet sich ab von den sogenannten „Maien“, grünen Zweigen oder Rutenbüscheln, die traditionell bei den Umzügen mitgeführt wurden.
Diese Festzüge, bei denen kostümierte Schulklassen und andere Gruppen durch die Städte ziehen, sind auch Höhepunkt in allen Städten. Teilweise greifen die Umzüge die historischen Elemente der jeweiligen Stadt auf, insbesondere in Göppingen mit aufwändigen Darstellungen von der Römerzeit bis heute. In Göppingen verfolgen bis zu 20.000 Menschen das bunte Treiben der Umzüge. Und schon jetzt laufen die Vorbereitungen für den Umzug am 15. Juni auf Hochtouren. Die Vorfreude auf das schöne Fest ist in der Stadt schon zu spüren.
Mit der gemeinsamen Bewerbung soll überregional Aufmerksamkeit auf einen bedeutenden Teil der Geschichte aller vier baden-württembergischen Städte gerichtet werden, denn mit der Tradition der Maientags-Feierlichkeiten wird seit Jahrhunderten der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert, Identität gestiftet und Menschen zusammengebracht.
Wie geht das Verfahren weiter?
Nach der Beurteilung durch die Kultusministerkonferenz erfolgt die Übermittlung an das Expertenkomitee für das Immaterialle Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK). Dieses wird alle von den Ländern weitergeleiteten Anträge begutachten und eine Auswahlempfehlung treffen. Diese wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 abschließend von der Kultusministerkonferenz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt. Erst dann wäre die endgültige Entscheidung gefallen.
PM Stadtverwaltung Göppingen