Nachdem diese Woche in einem kommunalen Verkehrsunternehmen in Karlsruhe, der AVG, die schrittweise Einführung der 35 Stunden Woche ab 2025 in einem Tarifvertrag vereinbart wurde, fordert ver.di Baden-Württemberg den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) auf, die Blockadehaltung in den Tarifverhandlungen für den kommunalen Nahverkehr zu beenden.
Bisher weigern sich die Arbeitgeber in diesem Konflikt über eine Arbeitszeitreduzierung auch nur zu reden, mit dem Verweis auf die einheitlichen Arbeitszeiten in Kommunen und kommunaler Trägerschaft. Der Abschluss bei der AVG diese Woche wurde von den Arbeitgebern selbst damit begründet, dass so ein wichtiges Instrument zur Personalgewinnung der Zukunft zur Verfügung stehe und weitere Belastungen für die Fahrgäste durch Streiks vermieden werden.
Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer: „Kaum haben wir am Montag die Urabstimmung in den sieben kommunalen Nahverkehrsunternehmen begonnen, um eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu erreichen, schließt die gleiche Verhandlungsführerin die 35 Stundenwoche in einem Tochterunternehmen ab. Wir nehmen die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber beim Wort und erwarten jetzt ein Angebot 2.0. Auf dieser Basis sind wir auch während der laufenden Urabstimmung jederzeit zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit.“
Die Tarifkommission von ver.di Baden-Württemberg für den kommunalen Nahverkehr hatte am 11. März das überarbeitete Angebot der Arbeitgeber, das diese am Vortag in Mannheim vorgelegt hatten, abgelehnt und das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Die Gewerkschaft hat deshalb die Urabstimmung am 18. März begonnen, die innerhalb von vier Wochen durchgeführt wird. Wenn 75 Prozent der Mitglieder zustimmen, sind auch unbefristete Erzwingungsstreiks möglich.
Der KAV hat in den Verhandlungen grundsätzlich abgelehnt, über eine Arbeitszeitverkürzung zu reden und nur den Beschäftigten, die im ständigen Schichtdienst arbeiten können, eine Nahverkehrszulage in Höhe von 250 Euro angeboten. Damit sind alle Beschäftigten in Werkstätten und Verwaltung sowie Fahrerinnen und Fahrer, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht mehr arbeiten dürfen oder aus familiären Gründen zeitlichen Einschränkungen unterliegen, ausgeschlossen. Des Weiteren soll die Nahverkehrszulage nicht Bestandteil der Entgeltfortzahlung sein. Beschäftigten wird damit ein Anreiz geboten, krank zur Arbeit zu kommen, weil ansonsten das Gehalt sinkt. Das schadet der Sicherheit der Fahrgäste und wird nach Einschätzung von ver.di mittel- und langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Langzeit-Erkrankungen führen.
Die Tarifverhandlungen für die 6.500 Beschäftigten im Bereich TVN waren am 10. März in Mannheim in vierter Runde fortgesetzt worden, zum Teil in mehrtägigen Terminen. Betroffen sind von dieser Tarifrunde die kommunalen Nahverkehrsbetriebe in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz. ver.di fordert in dieser Manteltarifrunde unter anderem eine volle Anrechnung der Arbeitszeiten bei Verspätungen und von bisher unbezahlten Wegezeiten im Betrieb sowie eine grundsätzliche Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Außerdem eine Nahverkehrszulage für alle Beschäftigten, die den täglichen Stress am Steuer, in den Werkstätten und Verwaltungen und die Verantwortung für die Fahrgäste widerspiegelt.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg