Die Medienanstalten begrüßen ausgewogene Umsetzung sowie mutigen Rechtsrahmen des Digital Services Act
Im Rahmen seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet. Zentraler Bestandteil der deutschen Umsetzung des europäischen Digital Services Acts ist die Klärung der Zuständigkeiten verschiedener Regulierungsbehörden. Außerdem regelt das Digitale-Dienste-Gesetz die Schnittstellen zu den europäischen Institutionen.
Die Medienanstalten werden neben der Bundesnetzagentur, die die Funktion des Digital Services Coordinator übernimmt, und weiteren Bundeseinrichtungen als zuständige Behörde für zentrale Bereiche des Jugendmedienschutzes benannt. Damit behalten sie ihren bisherigen Zuständigkeitsbereich im Jugendmedienschutz und gewinnen neue Verfahren zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung hinzu. Für diese Benennung hatten sich die Länder und die Medienanstalten zuvor intensiv eingesetzt. Die Medienanstalten begrüßen diese Entscheidung nun ausdrücklich.
„Infolge eines gründlichen Gesetzgebungsprozesses und der engagierten Diskussion im Deutschen Bundestag ist es gelungen, die Vorschriften aus Brüssel, die eher der Logik zentral organisierter Staaten folgen, an die föderale Struktur der Bundesrepublik anzupassen. Dabei wurde nicht nur den demokratiestabilisierenden Prinzipien des Föderalismus und der Staatsferne, sondern auch der effizienten Zusammenarbeit von Institutionen, Rechnung getragen. Das alles war ein langer Weg mit jetzt aber einem guten Ergebnis,“ sagt Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).
„Das DDG in seiner nun beschlossenen Form ist entgegen der ersten Entwürfe ein Erfolg für den effektiven Schutz von Menschenwürde und Jugend in den Medien. Damit wird es der föderalen Medienaufsicht Deutschlands auch zukünftig möglich sein, effektiv gegen Hass, Hetze und die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen im Netz vorzugehen – und das auch über Deutschland hinaus. So kann die deutsche Medienaufsicht ihrer Vorreiterrolle in Europa und der daraus resultierenden Verantwortung gerecht werden. Es ist schön zu sehen, dass die Idee einer unabhängigen und staatsfernen Aufsicht der Medien am Ende die entscheidende Unterstützung der Länder, des Bundes und vor allem des Bundestages erfahren hat“, so Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten.
Im nächsten Schritt wird über das Digitale-Dienste-Gesetz im Bundesrat abgestimmt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist frühestens im Mai zu rechnen.
PM die medienanstalten Gemeinsame Geschäftsstelle