Beim Weltverbrauchertag 2024 stehen die Chancen und Möglichkeiten, aber auch die Gefahren von Künstlicher Intelligenz im Fokus. Die Europäische Union nimmt mit einer neu verabschiedeten Verordnung zur Künstlichen Intelligenz eine internationale Vorreiterrolle ein.
„Ob Online-Shopping, Suchmaschinen oder Sprachassistenten: Auch wenn es Verbrauchern nicht immer bewusst ist, kommen sie im Alltag häufig mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Berührung. Mit der am 13. März im Europäischen Parlament verabschiedeten KI-Verordnung ist in der Europäischen Union (EU) das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI entstanden. Damit befindet sich die Europäische Union in einer Vorreiterrolle. Notwendig ist die Verordnung, da KI zwar enorme Möglichkeiten für wirtschaftliche Innovationen, Digitalisierung und Forschung bietet, aber auch Fallen für die Verbraucher in sich birgt. Im Konsumalltag etwa besteht die Gefahr der Manipulation durch gezielte Falschinformation, neue Möglichkeiten des Betrugs oder aber der Diskriminierung durch Algorithmen. Die Beispiele hierzu sind vielfältig. Es ist daher ein Ziel der Landesregierung und ein Schwerpunktthema der Verbraucherpolitik in Baden-Württemberg, die digitale Verbraucherbildung für alle Bevölkerungsgruppen zu stärken, damit die Menschen Vertrauen in die Technologie entwickeln können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Blick auf das Thema des Weltverbrauchertags 2024, der am 15. März 2024 stattfindet.
Verordnung der EU soll Vertrauen in KI stärken
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) einstimmig gebilligt. Mit der Entscheidung des EU-Parlaments am 13. März 2024 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. „Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken. Ebenso stellt sie sicher, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürger in Baden-Württemberg sowie europaweit respektiert“, betonte Minister Hauk.
Bei Hochrisiko-KI-Anwendungen ist mit der neuen Verordnung der EU ein Recht auf Verständnis der Konsumenten vorgesehen. Das heißt, dass Entscheidungen, die durch eine KI getroffen wurden, auf Verlangen Verbrauchern erklärbar gemacht werden müssen. Sollte eine KI eine Entscheidung treffen, mit der sich Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt sehen, sieht die KI-Verordnung darüber hinaus ein Recht auf Beschwerde bei einer KI-Aufsichtsbehörde vor.
KI-Bewertungen müssen gekennzeichnet werden
Ein weiterer zentraler Bestandteil der KI-Verordnung ist die Transparenzpflicht, die sich auf verschiedene Einsatzfelder von KI-Software auswirkt. Beispielsweise erhoffen sich Konsumenten von Produktbewertungen im Netz nützliche Hinweise für die eigene Kaufentscheidung. Allerdings können diese Bewertungen auch gekauft oder gefälscht sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn in größerem Ausmaß KI-Bots zum Einsatz kommen. Zukünftig müssen Verbraucher darauf hingewiesen werden, wenn Bewertungen von einer KI stammen.
Ebenfalls soll generative KI-Software so gestaltet sein, dass sie keine illegalen Inhalte erzeugt. Dazu soll die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Daten für das Training der Software öffentlich gemacht werden. Damit können sogenannte „Deepfakes“, das heißt manipulierte Bild- und Videoaufnahmen, restriktiv verfolgt werden.
„Bei der Preisgestaltung im Netz mithilfe von KI beginnt der Ärger für Verbraucher, wenn Preise dynamisch, teilweise im Lauf eines Tages, geändert werden. Ausschlaggebend dafür kann eine KI-basierte Analyse von Faktoren wie Nachfrage, Angebot oder Wettbewerb sein. Das kann Konsumenten leicht in die Irre führen. Die Transparenzpflicht wird Verbraucher somit in vielen Einsatzbereichen von KI effektiv schützen“, erläuterte Minister Hauk.
Weltverbrauchertag
Der Weltverbrauchertag ist ein Aktionstag der internationalen Verbraucherorganisation „Consumers International“, an dem weltweit auf Verbraucherbelange öffentlich aufmerksam gemacht wird. Er wird seit dem Jahr 1983 jährlich am 15. März begangen. Der Weltverbrauchertag geht zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy, da dieser grundlegende Verbraucherrechte einführte.
Im Herbst 2024 veranstaltet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum siebten Mal den Verbrauchertag. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher eingeladen, sich zu aktuellen Themen durch Expertinnen und Experten informieren zu lassen sowie selbst mitzudiskutieren. Der Verbrauchertag beschäftigt sich 2024 ebenfalls mit dem Schwerpunktthema Künstliche Intelligenz.