Waffen aufbewahren – das sind die Vorschriften in Deutschland

Die Aufbewahrung von Waffen ist im deutschen Waffengesetz geregelt. Waffenbesitzer müssen über die adäquate Unterbringung sogar einen Nachweis erbringen, weswegen sie sich mit den herrschenden Gesetzen unbedingt auseinandersetzen sollten.

Waffen besitzen und aufbewahren

Auch wenn das Waffengesetz in Deutschland nicht so leger wie in den USA ist, besteht die Möglichkeit, legal in den Besitz von Waffen zu gelangen. Dafür müssen jedoch ein paar grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel dürfen nur Personen eine Waffe besitzen, die vor dem Gesetz als volljährig gelten und die eine persönliche Eignung aufweisen. Darüber hinaus müssen sie nachweisen, dass sie in Waffensachkunde bewandert sind. Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, können sie einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte stellen. Diese wird in der Regel nur gewährt, wenn ein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe besteht. Das wird unter anderem Sportschützen, Jägern und Waffensachverständigen zugestanden. Auch Bootsbesitzer können Bedarf an einer Signalwaffe haben.

Waffen dürfen keine Gefährdung darstellen

Mit der Waffenbesitzkarte ist es nicht getan. Ferner muss für eine adäquate Aufbewahrung gesorgt werden. Sinnvoll kann eine Kombination aus einem Waffenschrank für Kurzwaffen und einem Munitionsschrank sein. Der Kauf muss bei der Antragsstellung für eine Waffenbesitzkarte nachgewiesen werden. Dafür eignen sich zum Beispiel der Kaufvertrag oder das Zertifikat des Waffenschranks. Dieser sollte sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die darin befindlichen Waffen haben, sodass von ihnen keine Gefährdung für andere ausgeht. Außerdem ist vorgeschrieben, dass Waffen und Munition stets getrennt voneinander in verschiedenen Schränken beziehungsweise Tresoren aufbewahrt werden, sofern kein Behältnis mit Widerstandsgrad 0 oder 1 verwendet wird.

Den richtigen Waffenschrank auswählen

Welches Behältnis am besten geeignet ist, hängt vor allem von der Anzahl der Waffen ab. Waffenbesitzer sollten sich diesbezüglich unbedingt genau informieren. Es genügt nicht, einfach irgendeinen Waffenschrank zu kaufen. Erhältlich sind folgende Widerstandsklassen:

  • Klasse 0 mit unter 200 kg: geeignet für bis zu 5 Kurzwaffen sowie für eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen.
  • Klasse 0 mit über 200 kg: geeignet für bis zu 10 Kurzwaffen und eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen. Außerdem darf in diesem Schrank Munition gelagert werden.
  • Klasse 1: geeignet für eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen sowie für Munition.

Am sichersten sind Waffenschränke der Klasse 1. Sie halten einem versuchten Einbruch besonders lange stand, denn sie besitzen eine etwas dickere Außenwand.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zur Aufbewahrung können hart bestraft werden. Vor allem wenn sie dazu führen, dass Waffen und Munition in fremde Hände gelangen, kann das eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Darüber hinaus laufen Besitzer Gefahr, dass ihnen aufgrund des Fehlverhaltens die Waffenerlaubnis entzogen wird.

PM

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