Das Regierungspräsidium Tübingen hat erstmals in Baden-Württemberg eine artenschutzrechtliche Ausnahme für die sogenannte „letale Entnahme“, also die Tötung, von Bibern im Alb-Donau-Kreis gewährt. Dazu kommentiert Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND Baden-Württemberg:
„Eine Tötung von Tieren stellt keine nachhaltige Lösung von Konflikten mit Bibern im Land dar. Denn freie Reviere werden von Bibern immer wieder besiedelt. Deswegen muss in diesem Fall vor allem die Wiederbesiedlung unbedingt durch vorausschauende Maßnahmen verhindert werden. Das kann etwa durch Einbau oder Auflegen von Drahtgittern und Drahtnetzen, durch Spundwände oder durch Versteinung, sodass die Biber nicht mehr graben können, geschehen.“ Die effizienteste Vorbeugung von Konflikten und zugleich ökologisch wirksamste Maßnahme ist aber, einen Abstand von zehn Metern zum Gewässerrand einzuhalten – sowohl für landwirtschaftliche bewirtschaftete als auch bebaute Flächen. „Leider ist in der Vergangenheit Infrastruktur oft auch dort gebaut worden, wo sie nicht hingehört. Wenn Menschen künftig Gewässern mehr Raum lassen, dient das dem Gemeinwohl und wir haben kaum Konflikte mit dem Biber. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass Biber als natürliche Landschaftsgestalter in besonderem Maße dazu beitragen können, die negativen Folgen der Klimakrise beispielsweise durch Hochwasser sowie die Ursachen der Biodiversitätskrise abzumildern, wenn wir ihnen den nötigen Lebensraum dafür geben.“
Mehr Informationen
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.