Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) treibt die Neubauplanung der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost weiter mit höchster Priorität voran. Zuletzt informierte das RPS darüber, dass die Neubewertung von naturschutzrechtlichen Belangen vor dem Hintergrund der Energie- und Klimawende in neu eingeführten Regelwerken, Gesetzen und Gerichtsentscheidungen Anpassungen der Planung der B 10 notwendig macht.
Für die Genehmigung des planerischen Vorentwurfs müssen Baugrundgutachten für die Bauwerke erstellt werden. Entsprechend dem Stand der damaligen Planung wurden bereits im Jahr 2018 Erkundungsbohrungen durchgeführt. Bei der Anpassung der Planung im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen im Natur- und Klimaschutz wurde nun unter anderem die Brücke über die Rohrach an der geplanten Anschlussstelle Geislingen/Ost optimiert und verlängert. Dies reduziert den Eingriff in das Überschwemmungsgebiet, erfordert jedoch drei Ergänzungsbohrungen.
Die Bohrungen werden ausgeführt ab Montag, 5. Februar 2024, bis Freitag, 16. Februar 2024. Die Arbeiten finden parallel zum Verlauf der B 10 statt und haben somit keine Auswirkungen auf den Verkehr.
Die technische Planung der B 10 Gingen/Ost – Geislingen/Ost wurde Ende 2023 weitestgehend fertiggestellt. Ziel ist es, die landschaftspflegerischen Unterlagen bis Herbst 2024 zu erarbeiten. Anschließend wird der gesamte RE-Entwurf dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Genehmigung vorgelegt.
Der kürzlich fortgeschriebene Stand der technischen Planung ist auf der Projektseite unter www.rp-stuttgart.de > Über Uns > Abteilungen > Abteilung 4 > Referat 44 – Planung > Aktuelle Planungen jederzeit einsehbar.
PM Regierungspräsidium Stuttgart