ver.di fordert Aussetzung des Registrierungsverfahrens für die Pflegekammer – massive Häufung von Fehlern

Aufgrund einer massiven Häufung von berichteten Fehlern bei der Registrierung zur Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg hat ver.di den verantwortlichen Sozialminister Manne Lucha heute angeschrieben und aufgefordert, die Registrierung unverzüglich auszusetzen.

Martin Gross: „Durch das gewählte Verfahren – kein Einwand gegen Registrierung heißt Zustimmung – wurde die wichtige demokratische Legitimation der geplanten Pflegekammer von vornherein ausgeschlossen. Jetzt stehen wir durch die massive Häufung an Fehlern im Registrierungsverfahren vor einem Scherbenhaufen. Sowohl individuell für Betroffene als auch kollektiv beim sogenannten Quorum darf es mit diesen Rückmeldungen zu keiner Kammergründung kommen. Minister Lucha muss den Gründungsausschuss stoppen und das Registrierungsverfahren unverzüglich aussetzen.“

Minister Lucha hatte ein transparentes und für alle nachvollziehbares Verfahren zugesagt. ver.di Baden-Württemberg liegt eine Vielzahl von Hinweisen aus der Mitgliedschaft vor, dass im Registrierungsverfahren Personen, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 LPKGV erfüllen, bis zum 22.01.2024 vom Gründungsausschuss weder eine Information über ihre Pflichtmitgliedschaft und die beabsichtige Registrierung erhalten haben, noch eine Information über die Möglichkeit, eine Einwendung gegen die Registrierung zu erheben. Eine Vielzahl von Personen konnte aufgrund technischer Probleme beim Online-Portal des Gründungsausschusses die Möglichkeit der Online-Einwendung nicht nutzen. Grund hierfür war in vielen Fällen ein durch den Gründungsausschuss fehlerhaft hinterlegtes Geburtsdatum. Eine Vielzahl von Personen hat eine Information über die beabsichtigte Registrierung erhalten, obwohl die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 LPKG nicht vorliegen. So wurden etwa Angehörige anderer Berufsgruppen oder Auszubildende angeschrieben und sind somit offenbar zur Registrierung vorgesehen. Eine Vielzahl von Personen hat die Information über ihre Pflichtmitgliedschaft und die beabsichtigte Registrierung mehrfach erhalten und ist somit offenbar mehrfach zur Registrierung vorgesehen.

Jakob Becker, Landesfachbereichsleiter Gesundheit und Soziales: „Aufgrund der zahlreichen allein uns berichteten Mängel wird das Verfahren vollends zur Farce. Wer von demokratischer Legitimität spricht, muss zumindest dafür Sorge tragen, dass alle Betroffenen die Möglichkeit haben, sich wirksam zu beteiligen.“ Im Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer ist festgelegt, dass der Gründungsausschuss alle Pflegefachpersonen, die von ihren Arbeitgebern verpflichtet gemeldet wurden, anschreibt. Wer gegen seine individuelle Registrierung keinen begründeten Einwand erhebt, wird faktisch als Zustimmung zur Kammer gezählt. Seit dem 8. Januar werden rund 114.000 von ihren jeweiligen Arbeitgebern beim Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg registrierten Pflegefachpersonen von diesem angeschrieben. Sollten weniger als 40 Prozent der registrierten Beschäftigten bis zum 23. Februar einen Einwand gegen die Registrierung erheben, wird die Pflegekammer errichtet. Deshalb ist auch die korrekte Grundgesamtheit entscheidend für das Quorum. (Bekanntgabe am 25. März).

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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