Die Feuerwehren brauchen eine gute Ausstattung und moderne Technik, um auf vielfältige Gefahren vorbereitet zu sein und effizient helfen zu können. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz mit finanziellen Zuwendungen.
„Unsere Feuerwehren leisten wertvolle Arbeit zum Schutz der Menschen. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Ich freue mich sehr, dass wir auch 2023 die Feuerwehren mit 22,5 Millionen Euro bei ihrer wichtigen Arbeit finanziell unterstützen konnten“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Die Fördermittel verteilen sich mit 18,2 Millionen Euro auf die Förderung von Projekten im Investitionsbereich und mit 4,3 Millionen Euro auf sogenannte Pauschalförderungen.
Im Investitionsbereich konnten 2023 alle im Regierungsbezirk beantragten Projekte gefördert werden, die nach den Zuwendungsrichtlinien förderfähig sind. Bis Juli 2023 hatte das Regierungspräsidium Stuttgart bereits 14,8 Millionen Euro an die Land- und Stadtkreise verteilt. Die Zuweisung der restlichen Fördermittel erfolgte zum Jahresende 2023.
Von den Förderungen für Investitionen in Höhe von insgesamt rund 18,2 Millionen Euro wurden rund 12,2 Millionen Euro für die Beschaffung von 166 Feuerwehrfahrzeugen eingesetzt. Für den Neubau und die Erweiterung von 20 Feuerwehrhäusern wurden rund 3 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert wurden außerdem Einrichtungen für die digitale Alarmierung, Funkgeräte für die Einführung des Digitalfunks, Integrierte Leitstellen und die Ausstattung von zentralen Schlauch- und Atemschutzwerkstätten.
Zusätzlich zur Förderung für Investitionen erhalten die Städte und Gemeinden und die Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart Pauschalen in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen Euro. Für jeden aktiven Feuerwehrangehörigen wird eine Pauschale von 90 Euro und für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr eine Pauschale von 40 Euro zugewiesen. Diese Mittel werden als Zuschuss für die laufenden Kosten wie die Ausbildung und Schutzausrüstung, Beschaffungen unter 20.000 Euro und für den laufenden Betrieb von Werkstätten und Übungsanlagen gewährt.
Außerdem verfügt das Regierungspräsidium Stuttgart über rund 900.000 Euro, die für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen und für weitere Sachleistungen wie die Kosten für den Betrieb der Relaisfunkstellen eingesetzt werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart und für die 11 Landkreise des Regierungsbezirks Stuttgart direkte Bewilligungsbehörde.
Für die kreisangehörigen Gemeinden sind die Landkreise zuständig. Hier verteilt das Regierungspräsidium nach Prüfung der eingegangenen Prioritätenlisten die finanziellen Mittel an die Landkreise.
Informationen zur Verteilung der Investitionsfördermittel auf die Land- und Stadtkreise können der beigefügten Anlage entnommen werden.
PM Regierungspräsidium Stuttgart