Im Zuge der Reform wird die Grundsteuer auch in Baden-Württemberg ab 2025 neu berechnet. Einen zentralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die Hebesätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings nicht vor Sommer oder gar Herbst 2024 veröffentlichen wollen, tappen Millionen von Grundstücksbesitzern derzeit nach wie vor im Dunkeln.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kämpft seit langem gegen diesen wenig bürgerfreundlichen Zustand an und forderte die Kommunen auf, ihren Bürgern zumindest mitzuteilen, in welche Richtung es bei den Hebesätzen im Hinblick auf die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer gehen könnte. Der BdSt sprach sich im Zuge dessen auch für ein in anderen Bundesländern eingeführtes Transparenzregister aus. In jenen Registern werden die jeweiligen Hebesätze für die Kommunen veröffentlicht, mit denen die angekündigte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer gewährleistet wäre. „Der Bürger muss auch in Baden-Württemberg transparent sehen können, welche Kommune letztlich das Versprechen nach Aufkommensneutralität einhält und welche Kommune die Gelegenheit der neuen Hebesatzfestlegung nutzt, um die Steuern zu erhöhen“, unterstreicht der Landesvorsitzende Eike Möller die BdSt-Forderung, gegen die sich das baden-württembergische Finanzministerium bisher sperrt.
Doch auch die Kommunen bewegen sich weiterhin wenig, bei dem Versuch, bei den ab 2025 neu geltenden Hebesätze etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Auf Anfrage des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes bei mehreren Kommunen gehen die Auskünfte fast überall in die gleiche Richtung: Eine Zahl beim Hebesatz stehe noch nicht fest, weil noch nicht ausreichend Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes vorliegen würden bzw. auswertbar seien. Auch eine tendenzielle Aussage zur Höhe des neuen Hebesatzes könne aus diesen Gründen noch nicht gemacht werden.
Doch es geht auch anders. Das macht das Beispiel aus Tübingen mehr als deutlich. Hier sind die Antworten auf die Anfrage des BdSt eindeutig: Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform werde der Hebesatz sinken. Alle Fraktionen im Gemeinderat und die Stadtverwaltung seien sich einig, dass die neue Grundsteuer keine Steuererhöhung sein darf, heißt es aus der Universitätsstadt. Die bisher vorliegenden Berechnungen hätten schon eine klare Tendenz. So geht die Stadtverwaltung davon aus, dass sich der bisherige Hebesatz von 660 Prozent mehr als halbieren wird, das habe man so auch bereits im Dezember 2022 in einer Pressemitteilung kommuniziert, bei der ein Hebesatz von 300 Prozent genannt wird, gibt die Stadt Tübingen auf BdSt-Anfrage bekannt.
Klar ist, dass bei Anwendung des neuen Hebesatzes auch in Tübingen erhebliche Mehrbelastungen für einige Steuerzahler drohen. Vor allem steht zu befürchten, dass es gerade in Baden-Württemberg zu Belastungsverschärfungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern kommen wird, da die Bodenrichtwerte in Verbindung mit der Grundstücksgröße die Bemessungsgrundlage bilden und die Art der Bebauung keine Rolle mehr spielt.
Zumindest aber haben die Bürger in Tübingen früh Klarheit und können so beispielsweise rechtzeitig überlegen, ob sie durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten versuchen, den Grundstückswert und damit ihre neu festgelegte Grundsteuer zu senken. „Das Beispiel Tübingen zeigt, dass es durchaus auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich ist, den Bürgern transparent aufzuzeigen, wo die Reise in Sachen Hebesätze bei der Grundsteuer hingeht. Wenn auch andere Kommunen so handeln, könnte zahlreichen Grundstücksbesitzern ein hohes Maß an Unwissenheit genommen werden“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Möller deutlich.
PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.