Windpark Lauterstein – Vertragsunterzeichnung Kommunalabgabe § 6 EEG 2023

Am Mittwoch, den 13. Dezember 2024 um 12 Uhr wollen die umliegenden Gemeinden und Städte des Windparks Lauterstein, Bartholomä, Böhmenkirch, Lauterstein und Schwäbisch Gmünd jeweils einen Vertrag mit dem Betreiber der Windpark Lauterstein GmbH & Co. KG unterzeichnen.

In dem Vertrag wird die finanzielle Beteiligung der Kommunen (Kommunalabgabe) gemäß  § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 für die nächsten Jahre festgelegt. Neben den beteiligten Bürgermeistern wird der Geschäftsführer der wpd GmbH, Dr. Hartmut Brösamle, die Verträge im Rathaus in Lauterstein unterzeichnen.

PM Stadtverwaltung Lauterstein

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