Dritter Warnstreik für Altersteilzeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart

Am heutigen Dienstag hat ver.di die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart zum dritten Mal zu einem Warnstreik für eine Neuregelung der Altersteilzeit aufgerufen. Obwohl gestern bereits rund 2.000 Beschäftigte anlässlich der Sitzung des Verwaltungsausschusses zum Haushalt gestreikt hatten, hatte dieser die die Beschäftigten betreffenden Themen auf heute vertagt. Deshalb hatte ver.di Stuttgart kurzfristig für heute zu einem erneuten Warnstreik aufgerufen.

Wie bereits am 13. November und gestern sind Beschäftigte der Stadt im ganztägigen Ausstand. Aufgerufen sind alle Arbeitnehmer:innen der Landeshauptstadt Stuttgart (alle Ämter, Verwaltungen und Eigenbetriebe), die unter den Geltungsbereich des § 1 TVFlexAZ fallen, aber aufgrund der Stichtagsregelung in § 5 Abs. 2 TVFlexAZ keinen Rechtsanspruch aus diesem Tarifvertrag haben. Erneut sind aufgrund des Warnstreiks Kitas geschlossen, städtischen Schwimmbäder zu, die Abfallwirtschaft steht wieder fast komplett bis auf den Winterdienst. Am heutigen dritten Streiktag haben sich auch neue Bereiche erstmals den Arbeitsniederlegungen angeschlossen. ver.di geht von einer noch höheren Streikbeteiligung als gestern aus.

Ariane Raad, ver.di Stuttgart: „Der Stadt Stuttgart muss klar sein: Wir lassen uns nicht mehr länger vertrösten. Wir brauchen jetzt eine tarifliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, auf die sich die Kolleginnen und Kollegen von heute und auch Beschäftigte von Morgen verlassen können.“ Grund für die Arbeitsniederlegungen ist die Weigerung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV), mit ver.di einen landesbezirklichen Tarifvertrag zur Fortsetzung der Altersteilzeit zu verhandeln. Die bisherige tarifvertragliche Regelung (TV FlexAz) wurde bei den letzten bundesweiten Tarifverhandlungen im Frühjahr nicht verlängert. Die Nichtverlängerung des TV FlexAz hat zur Folge, dass für die Beschäftigten kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit mehr besteht. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte nach einer einstweiligen Verfügung von KAV und Stadt Stuttgart gegen den ersten Warnstreik, die Rechtmäßigkeit der Forderung und Arbeitsniederlegungen bestätigt.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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