Wenn in diesen Tagen der Codex Alimentarius in Rom sein 60-jähriges Jubiläum begeht, werden dort zugleich auch neue Standards zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Säuglings- und Kleinkindernahrung diskutiert und beschlossen. Der überarbeitete Standard für Folgenahrung ist dabei Ergebnis einer intensiven Diskussion im Codex Alimentarius-Komitee für Ernährung und Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (CCNFSDU), in dem auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitwirkt.
Mit dem neuen Standard für Folgenahrung für ältere Säuglinge und Produkte für Kleinkinder wurde nun eine internationale Norm verabschiedet, welche die Gesundheit sowie die besonderen Ernährungsbedürfnisse dieser sensiblen Verbrauchergruppe schützt. Dazu wurden Vorgaben zur Zusammensetzung der Produkte sowie u.a. Kennzeichnungsvorgaben entwickelt. Dieser Standard wurde nun nach mehr als zehnjährigen Verhandlungen mit breitem Konsens im Codex Alimentarius verabschiedet.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vorsitz des CCNFSDU, das BVL leitet zukünftig die Sitzungen des Komitees. In dieser Rolle unterstützt es die beteiligten Mitgliedsstaaten und –organisationen gemeinsam Lösungen zu finden, die die verschiedenen Ernährungssysteme und wissenschaftlichen Erkenntnisse rund um den Globus berücksichtigt.
Dazu erklärte BVL-Präsident Friedel Cramer: „Ich freue mich, dass das BVL nun den Vorsitz in diesem besonderen Komitee wahrnimmt. Das Gremium spielt eine wichtige Rolle für die Gesundheit aller, insbesondere aber von Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen wie zum Beispiel Säuglingen. 60 Jahre Codex Alimentarius sind eine Erfolgsgeschichte für mehr Lebensmittelsicherheit rund um den Globus.“
Der Codex Alimentarius ist das gemeinsame Programm der Welternährungsorganisation FAO und der Weltgesundheitsorganisation WHO für internationale Lebensmittelsicherheit. Im Codex Alimentarius arbeiten die Mitgliedsstaaten der FAO und WHO seit 1963 eng zusammen, um international anerkannte Standards für Lebensmittelsicherheit zu erarbeiten.
Weiterführende Informationen:
PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)