Deutsche Umwelthilfe erwirkt Einlenken von Lavazza und Fleurop: Stopp der Verbrauchertäuschung mit dem Versprechen der Klimaneutralität

  • DUH feiert zwei weitere wichtige außergerichtlich erzielte Erfolge gegen Greenwashing mit Klimaversprechen
  • Kaffeekonzern Lavazza verpflichtet sich durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Einweg-Kaffeekapseln nicht mehr wie bisher als „Zero CO2 Impact Aluminium Caps“ zu bewerben
  • Blumenversandhändler Fleurop gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, Blumensträuße nicht mehr wie bisher gegen ein bis zwei Euro Aufpreis als „klimaneutral“ zu bezeichnen

 

Nach Aufforderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verzichten nach dem Lebensmittelriesen Danone zwei weitere Konzerne auf irreführende Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“. Das Kaffeekapsel-Imperium Lavazza hat sowohl für den italienischen Mutterkonzern als auch für die deutsche Tochtergesellschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, den irreführenden Slogan „Zero CO2 Impact Aluminium Caps“ nicht mehr wie bisher zu verwenden. Außerdem hat Lavazza angekündigt, den Slogan von den Produktverpackungen zu entfernen. Auch der Blumenversandservice Fleurop hat sich gegenüber der DUH über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet, nicht mehr wie bisher mit dem Versand angeblich „klimaneutraler“ Blumensträuße zu werben und Verbraucherinnen und Verbraucher damit in die Irre zu führen.

Zuvor hat die DUH bereits erfolgreich Gerichtsverfahren wegen verbrauchertäuschender Werbung mit „Klimaneutralität“ gegen die Drogeriemarktkette dm, den Mineralölriesen TotalEnergies und den Essenslieferdienst HelloFresh geführt. Die gewonnenen Verfahren entfalten Signalwirkung und bringen immer mehr Konzerne dazu, die Werbung strafbewehrt zu unterlassen. So hatte sich kürzlich auch der Lebensmittelriese Danone gegenüber der DUH dazu verpflichtet, seine Einweg-Plastikflaschen der Marke Evian nicht länger wie bisher als „klimaneutral“ zu bewerben.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Einweg-Kaffeekapseln aus Aluminium sind die energie- und ressourcenbelastendste Form der Kaffeezubereitung. Und per Flugzeug aus Afrika eingeflogene Schnittblumen belasten das Klima in ganz besonderem Maß. Lavazza und Fleurop sind durch die Abgabe der Unterlassungserklärungen jeweils einer gerichtlichen Entscheidung zuvorgekommen. Solange die zuständigen Marktüberwachungsbehörden im Bund und in den Ländern bei der Kontrolle der Unternehmen versagen, werden wir als klagebefugte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Umwelttäuschungen verfolgen und stoppen. Wir fordern alle Unternehmen auf, nicht länger mit ‚klimaneutralen‘ Produkten zu werben. Ansonsten werden wir sie ebenfalls rechtlich dazu zwingen.“

Die DUH bemängelte bei Lavazza und Fleurop neben den unzureichenden Informationen darüber, wie die sogenannte „Klimaneutralität“ erreicht werden soll, den Umstand, dass damit vom ökologischen Fußabdruck der Einweg-Kaffeekapseln bzw. des Lufttransports abgelenkt wird. Anstatt ihre Emissionen umfassend zu reduzieren, kaufen beide Unternehmen Zertifikate für Klimaschutzprojekte, die für die Kompensation von Emissionen ungeeignet sind.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung: „Lavazza setzt zur Kompensation unter anderem auf Waldprojekte, die für den Ausgleich von Emissionen gänzlich ungeeignet sind. Außerdem stellt der Konzern keine weiterführenden Informationen zu den Zertifizierungen der verwendeten Projekte bereit. Fleurop versucht, umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, dafür auch noch extra zu zahlen. Beide Werbepraktiken sind für uns als Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation nicht hinnehmbar.“

Hintergrund:

Die DUH fordert ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien „klimaneutral“. Seit Mai 2022 hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation juristische Verfahren gegen nunmehr 40 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert. Inzwischen haben sich bereits zwei Drittel der von der DUH aufgeforderten Konzerne zum Stopp der Verbrauchertäuschung verpflichtet. Die restlichen Verfahren laufen noch.

Link:

Eine Übersicht der Verfahren finden Sie unter: https://www.duh.de/themen/verbraucher/verbrauchertaeuschung/klimaneutral/

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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