Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Herrn Heisele von der Geislinger Zeitung, den Forstamtsleiter Thomas Maier und Revierförster Rolf Kanaske sowie die Schriftführerin Jana Horlacher-Schulze begrüßen. Zuhörer gab es keine.
TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.10.2023
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02 – Forstbetriebsplan 2024 und Bericht über das laufende Forstwirtschaftsjahr
Das Forstamt des Landratsamtes Göppingen hat der Verwaltung den Betriebsplan für 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beschlussfassung ist nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz durch die Gemeinde herbeizuführen.
Für das aktuelle Forstwirtschaftsjahr 2023 konnte Revierförster Kanaske deutliche Mehreinnahmen bei den Holzerlösen verkünden. Geplant waren 22.100 € und eingenommen wurden tatsächlich 60.000 €. Die Ausgaben steigen dementsprechend dazugehörend um 10.650 € auf Gesamtausgaben in Höhe von ca. 19.850 €.
Unterm Strich können für das Forstjahr 2023, abzüglich aller Ausgaben, ein Erlös von 36.850 € statt geplanter 9.503 € verbucht werden.
Als Grund für die höheren Holzerlöse wurde die Aufarbeitung von 160 Festmeter (Fm) Sturmholz, der Einschlag von Bäumen die von Eschentriebsterben betroffen/gefährdet waren und die extrem gestiegene Nachfrage an Brennholz genannt.
Das Forstamt stand für den Betriebsplanes 2024 in der Sitzung Rede und Antwort.
In den alten Fichtenbeständen auf Buch, auf drei ausgewiesenen Flächen, werden unter anderem 330 Fm Nadel-Stammholz, 200 Fm Laub-Stammholz, 65 Fm Paletten- und 45 Fm Industrieholz. Der Verkauf des Holzes soll der Gemeinde Mühlhausen i. T. rund 20.000 € einbringen. Nach Abzug der notwendigen Ausgaben wird im Ergebnis mit einem Erlös von 6.664 € gerechnet.
Der vorgelegte Planansatz für das Forstjahr 2024 wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.
Zum Holzmarkt im Landkreis Göppingen führte Amtsleiter Maier aus:
Im Bereich des Laubholzmarktes schwächeld die Möbel- und Baubranche insbesondere im Inland. Dadurch ist ein geringer Erlösrückgang im Laubstammholzverkauf zu verzeichnen. Weiterhin werden aber überdurchschnittlich gute Preise erzielt.
Seit Frühjahr 2023 ist die Nachfrage an Nadelholz durch die Baukrise stark eingebrochen. Deshalb ist ein Preisrückgang im Frischholz von bis zu -20% zu erwarten. Die Abnahmemengen sind schwer einschätzbar und abhängig von Entwicklung der Exportmärkte und des Baugewerbes.
Die Brennholznachfrage ist weiterhin hoch und ein leichter Preisanstieg von 3-5% zu verzeichnen. Ziel ist es weiterhin, die lokalen Privatkunden und Brennholzhändler nachhaltig zu bedienen.
In Bezug auf die Privatwaldbesitzer ist das Ziel des Forstamtes, durch Fortbildungen die Eigentümer von Privatwald im Landkreis zu unterstützen und sie in waldbaulichen Themen zu schulen und über aktuelle Themen zu informieren. In diesem Jahr wurden bereits vier Privatwaldfortbildungen durchgeführt. Die Teilnahme an den Fortbildungen war hoch und die Resonanz der Teilnehmenden sehr positiv. Ab nächstem Jahr möchte das Forstamt noch aktiver die Privatwaldbesitzenden unterstützen und mit einem neuen umfassenden Konzept die bisherigen Angebote bündeln und erweitern.
Abschließend informierte Forstamtsleiter Thomas Maier, dass die Forstliche Förderung im Kommunal- und Privatwald nach wie vor ein wichtiges Instrument ist, um den Wald zu erhalten und den Waldumbau in Bezug auf den Klimawandel voranzutreiben. In den vergangenen 4 Jahren wurden insgesamt über 600.000€ an Fördermittel ausbezahlt, knapp ein Drittel floss dabei in die Wiederbewaldung.
Der Bund plant eine Kürzung der GAK-Fördermittel ab 2024, dies hat Auswirkungen auf die Mittelausstattung der forstlichen Förderung. Aktuell laufen die Verhandlungen über die geplante Mittelausstattung auf Bundesebene. Veränderungen der Förderrahmenbedingungen auf Bundesebene im Bereich der Wiederbewaldung zeichnen sich ab, hin zu einem höheren Anteil an heimischen und klimastabilen Baumarten. Er machte zum Schluss darauf aufmerksam, dass die Privatwaldbesitzer dringend in den nächsten Jahren die Klimastabilisierung ihre Wälder vorantreiben sollten. Dies auch gern von Gruppen von interessierten Waldbesitzer und mit jeder möglichen Unterstützung des Forstamtes des Landratsamtes Göppingen, wie z. B. kostenlose Beratungen und fachliche Betreuung zur Walderhaltung und zum Waldumbau.
TOP 03 – Neubaustrecke DB Wendlingen-Ulm – Unwesentliche Änderung in der Bauausführung zum Forstweg „Buch“ – Darstellung der Änderung sowie weiteres Vorgehen
Die Umlegung des Forstweges Buch läuft derzeit noch.
Aktuell wird im Bereich 0+200m bis ca. 0+310m die vernagelte Spritzbetonwand des bergseitigen Stützbauwerkes fertiggestellt. In den übrigen Bereichen (0+000m bis 0+200m und 0+310m bis 0+380m) ist die Spritzbetonwand und die Vorsatzschale aus Gabionen bereits fertiggestellt. Nach Abschluss der Arbeiten am bergseitigen Stützbauwerk folgen die Wegebauarbeiten zu der Herstellung des Forstweges.
In der Vorbereitung für die Wegebauarbeiten ist aufgefallen, dass die geplante Gradiente des Forstweges im Verhältnis zum bergseitigen Stützbauwerk stellenweise zu hoch liegt. Daher musste die Gradiente angepasst werden. Im Zuge der Umplanung wurde in Teilbereichen die vorhandene Längsneigung abgeflacht und in anderen dagegen erhöht. Im Ergebnis wird mit der neuen Gradiente die planfestgestellte maximale Längsneigung von 12,5% eingehalten. Durch die Gradienten Anpassung sinkt der Anteil des Weges mit einer Längsneigung oberhalb von 12,0% gegenüber der ursprünglich geplanten Variante. Damit ergibt sich für den Forstweg keine Verschlechterung der Situation.
Da der umgelegte Forstweg Buch gemäß Planfeststellung nach Fertigstellung der Baumaßnahmen weiterhin im Eigentum und Unterhalt der Gemeinde stehen, bat die Deutsche Bahn um Zustimmung zur neuen Gradiente.
Durch die einstimmige Zustimmung des Gemeinderates wurde ein aufwendiges Planänderungsverfahren vermieden. Technisch betrachtet ist die Änderung tatsächlich unwesentlich und wird bei bloßer Betrachtung nicht auffallen.
TOP 04 – Annahme von Spenden
4.1. Annahme einer Spende – AlbWerk Geislingen
Auch dieses Jahr erhält die Gemeinde Mühlhausen i. T. wieder eine große Spende vom AlbWerk Geislingen in Höhe von 700,- Euro. Die Höhe der Spende machte einen zeitnahen Beschluss des Gemeinderates über die Annahme oder Ablehnung notwendig. Die Ratsmitglieder nahmen die Spende dankend an und legten fest, dass diese für die Anschaffung einer geplanten Beschattung für den Rathausvorplatz verwendet wird.
4.2. Annahme einer Spende – Raiffeisenbank Gruibingen eG
Die Raiffeisenbank Gruibingen eG hat mit Schreiben vom 27.10.2023 der Gemeinde Mühlhausen im Täle – zweckgebunden für die Freiwilligen Feuerwehr – eine Spende in Höhe von 500,00 € angekündigt. Im Rahmen einer Spendenverleihung im Rufsteinsaal der vorab genannten Bank wurde diese feierlich am 13.11.2023 an den Feuerwehrkommandanten Markus Herrlinger übergeben. Da Spenden mit einer Höhe von über 100 € eines separaten Gemeinderatsbeschlusses bedürfen, wurde dieser am Sitzungsabend herbeigeführt. Einstimmung wurde die Spende zweckgebunden angenommen und kommt der Jugendfeuerwehr zu Gute.
TOP 05 – Bekanntgabe von Baugenehmigungen
5.1. Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Filsaue 3, Flst. 1414 – Neubau einer Gewerbehalle für Schaltschrankbau und Verwaltung – Veränderte Ausführung
Mit Schreiben vom 10.10.2023 erteilte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung zu o. g. Vorhaben.
5.2. Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Brühlstraße 12, Flst. 265 – Neubau eines Carports
Mit Schreiben vom 05.10.2023 hat das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung zu o. g. Vorhaben erteilt.
TOP 06 – Bekanntgaben
6.1. Übernahme der Grundwassermessstelle B 417 durch die Autobahn GmbH
Die DB Netz AG betrieb auf dem gemeindlichen Grundstück Flst. 850 eine eigene Grundwassermessstelle. Diese wurde mit Vertrag zwischen der DB AG nun an die Autobahn GmbH übergeben. Die Autobahn GmbH nutzt die gewonnenen Daten nun für den Ausbau der Autobahn A8 Albaufstieg
6.2. Kanalausbau und Wasserleitungsarbeiten im Abschnitt Wiesensteiger Straße und Albsteige verzögern sich
Die geplanten Maßnahmen zum Anschluss der Albsteige an das öffentliche Kanalnetz mit Maßnahmen zum Wasserleitungsbau und Sanierung verschieben sich auf das Frühjahr 2024. Insbesondere verzögerte Materiallieferungen und die Sachbearbeitung der Verkehrsrechtlichen Anordnung führten dazu, dass der anvisierte Termin Mitte Oktober nicht gehalten werden konnte. Da in diesem Bereich auch die L1200 von den Bauarbeiten betroffen ist, kann das Risiko, dass in diesem Jahr möglicherweise kein Asphalt mehr eingebaut werden kann, nicht getragen werden. Deshalb wird die Maßnahme erst im Frühjahr 2024 umgesetzt.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle