Grundschule: Auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Das Kultusministerium und die Kommunalen Landesverbände laden zu Regionalkonferenzen in den Regierungsbezirken zum Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ein. Der soll ab 2026 gelten und die Umsetzung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Auftaktveranstaltung fand in Offenburg statt.

Durch die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes wird für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, beginnend mit der Klassenstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/2027, bindend. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam gemeistert werden können.

Daher hat das Kultusministerium gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden das Austauschformat Regionalkonferenzen in allen Regierungsbezirken auf den Weg gebracht. Den Auftakt bildet Offenburg, wo am Dienstag, 21. November 2023, in der Reithalle die erste Regionalkonferenz zum Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter stattfindet. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Städten, Gemeinden und Landkreisen, der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, aus Verbänden, Gremien und der Schulverwaltung sowie aus dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Institut für Bildungsanalyse Baden-Württemberg.

Das Kultusministerium informiert über den aktuellen Stand der Vorbereitung und bietet einen Austausch über Fragestellungen im Hinblick auf den Rechtsanspruch an.

Vielfältige Bildungs- und Betreuungsangebote in Baden-Württemberg

Kultusministerin Theresa Schopper sieht in Baden-Württemberg eine vielfältige Landschaft ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote, mit denen es gelingt, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien im Land gut gerecht zu werden. „Wir wissen, dass die Ganztagsbetreuung insbesondere unserer Kinder im Grundschulalter von enormer Bedeutung ist – für deren Startchancen, aber auch für ihre Eltern, die Kinder und Beruf unter einen Hut bringen müssen“, sagt Schopper.

Seit 2014 seien Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz verankert, für die das Land zusätzliche Lehrerwochenstunden bereitstelle. „Diese Stunden können auch monetarisiert und für Angebote außerschulischer Partner genutzt werden“, betont die Ministerin, „zum Beispiel in den Bereichen Musik und Sport. Die Flexibilität im System gibt es bereits“.

Darüber hinaus gebe es seit vielen Jahren Horte an der Schule und flexible Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger, für die das Land Jahr für Jahr Zuschüsse zur Verfügung stelle.

Diese Vielfalt der Bildungs- und Betreuungsangebote im Land greife die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse der Familien im Land auf. Gleichwohl sei es unerlässlich, das Angebot bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Praxisnahe Einblicke in die Vorbereitung des Rechtsanspruchs

Eine Reihe von Kommunen hat sich bereits auf den Weg gemacht, den Rechtsanspruch vor Ort vorzubereiten. Die Stadt Offenburg sowie die Kommunen Radolfzell und Trossingen zeigen auf der Veranstaltung beispielgebend auf, auf welche Angebote während der Schulzeit und in den Ferien die Eltern ihrer Gemeinden bereits heute zurückgreifen können.

„Ohne Frage stellt uns die Umsetzung des Rechtsanspruchs alle miteinander vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern werden. Gerade deshalb freue ich mich auf dieses Austauschformat, das wir zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden auf die Beine gestellt haben“, sagt Kultusministerin Schopper.

PM Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 

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