Die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter sollte für jedes Unternehmen an erster Stelle stehen. Unfälle sorgen meist dafür, dass Personen ausfallen, die Zufriedenheit sinkt und Unternehmen mit diverser Bürokratie konfrontiert werden. Dabei ist es durchaus empfehlenswert, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu übertreffen.
In Produktionsbetrieben herrscht ein größeres Risiko
In einem Büro ist das Risiko für Arbeitsunfälle relativ gering. Wenn im laufenden Betrieb mit Maschinen und Anlagen gearbeitet wird, steigt die Unfallgefahr hingegen deutlich. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen hier proaktiv tätig werden. Dabei sollten direkt bei der Anschaffung sicherheitsrelevante Ausstattungsmöglichkeiten für Maschinen und Anlagen berücksichtigt werden. Von Notfallschaltern über Sicherheitssensoren bis hin zum schützenden Gehäuse für Elektronik können Maschinen und Anlagen mit diversen Schutzmechanismen versehen werden. So sinkt das Risiko im täglichen Betrieb. Vor allem in der Produktion ist das Tätigkeitsfeld nicht immer besonders abwechslungsreich. Dies kann dazu führen, dass Mitarbeiter im Laufe der Zeit ihre Abläufe automatisiert abspulen. Verringerte Aufmerksamkeit steigert jedoch das Risiko für einen Arbeitsunfall. Nur durch entsprechende proaktive Sicherheitsmaßnahmen kann dieses Risiko im Endeffekt wieder ausgeglichen werden.
Sicherheitsschuhe, Kopfhörer und Co. – die PSA als wichtiger Faktor
PSA steht für persönliche Schutzausrüstung und ist in nahezu jedem Produktionsbetrieb unerlässlich. Wie genau diese Ausrüstung auszusehen hat, hängt maßgeblich vom Produkt ab. Wird Papier verarbeitet, braucht es in der Regel keinen Schutzhelm. Wird aber beim Einmischen über Kopf mit schweren Big Bags hantiert, können sich Schutzhelme als Lebensretter erweisen. Auch Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und Gehörschutz, schnittfeste Handschuhe oder abriebfeste Hosen können je nach Betrieb sinnvoll sein. Grundsätzlich empfiehlt es sich hier, besser mehr als zu wenig Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dies steigert letzten Endes nämlich auch die Zufriedenheit der Angestellten. So kann das Unternehmen ein relativ einfaches Zeichen setzen und zeigen, dass die Gesundheit und Sicherheit eines jeden Mitarbeiters besonders wichtig sind. Es kann sich auch lohnen, regelmäßig Rücksprache mit den Produktionsmitarbeitern zu halten. So lässt sich in Erfahrung bringen, welche PSA noch benötigt wird oder welcher Teil überflüssig ist.
Was tun nach einem Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle können nie ganz vermieden werden. Selbst bei den besten Sicherheitsvorkehrungen kann ein Mitarbeiter auf nassem Boden ausrutschen und sich den Knöchel verstauchen. Je nach Schwere des Arbeitsunfalls muss natürlich erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst alarmiert werden. Wird kein Rettungsdienst benötigt, muss der Mitarbeiter einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser ist auf Arbeitsunfälle spezialisiert und wird entsprechende Untersuchungen durchführen, um so eine Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit zu attestieren. In weiterer Folge muss der genaue Unfallhergang im Verbandbuch dokumentiert werden. Dies ist in weiterer Folge für die Versicherungsleistung wichtig. Ob Unternehmen den Arbeitsunfall melden müssen, hängt von der Schwere ab. Ist ein Angestellter mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Unfall gemeldet werden. Diese Meldung kann direkt online beim jeweiligen Versicherungsträger vorgenommen werden. Die Meldung muss spätestens drei Tage nach dem Unfall erfolgen. Ausnahmen gibt es hier für schwere oder tödliche Betriebsunfälle. In einem solch tragischen Fall muss umgehend eine Meldung erfolgen.
PM