Verbot von irreführender Werbung mit „Klimaneutralität“

 Deutsche Umwelthilfe feiert Ergebnis der EU-Abstimmung als Meilenstein gegen Greenwashing und kritisiert Untätigkeit deutscher Verbraucherschutzministerinnen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feiert den Beschluss des gestrigen EU-Trilogs bei der Abstimmung zur „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ für ein Verbot von Klimaneutralitäts-Werbeaussagen als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing und als Erfolg für den Verbraucherschutz. Unternehmen dürfen demnach in Zukunft nicht mehr mit Bezeichnungen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ werben.

Dazu kommentiert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:

Das Ergebnis des Trilogs ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Ohrfeige für die Verbraucherschutzministerinnen auf Bundes- und Landesebene, die bisher nicht tätig wurden. Seit Frühjahr 2022 klagen wir gegen immer mehr Unternehmen in Deutschland, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit irreführenden Behauptungen zu angeblich umwelt- oder klimaneutralen Produkten täuschen. Das Ergebnis der EU-Trilog-Verhandlungen bestätigt die Richtigkeit unseres Einsatzes für ein Ende des Greenwashings in der Produktwerbung mit absurden klima- oder umweltneutralen Produkten. Seit Mai 2022 hat die DUH mehr als 30 Rechtsverfahren eröffnet und vor Gericht bisher keine einzige Klage zu Klimaneutralitätsversprechen verloren.“

Hintergrund:

Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie vom EU-Parlament und vom Rat der EU noch final genehmigt werden. Im Anschluss haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Link:

Zu weiteren rechtlichen Verfahren der DUH gegen als „klimaneutral“ beworbene Produkte: https://www.duh.de/themen/verbraucher/verbrauchertaeuschung/klimaneutral/

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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