NABU: Licht aus zum Schutz der Nacht / Mitmachen bei der Earth Night 2023 am 15. September – Licht sparen hilft vielen Nachttieren

Licht aus und die dunkle Sternennacht genießen! Der NABU Baden-Württemberg mit seinen rund 125.000 Mitgliedern unterstützt die Earth Night 2023 und ruft zum Mitmachen auf. „Wir wollen gemeinsam ein sichtbares Zeichen setzen, damit Nächte wieder dunkler werden. Auf Kunstlicht zu verzichten, spart Energie, hilft nachtaktiven Wildtieren und lässt die Sterne heller funkeln. Deshalb heißt es am 15. September, wenn es dunkel wird: Licht aus und Kerzen an“, so der Appell des NABU-Landesvorsitzenden Johannes Enssle. An der vierten Aktion der „Paten der Nacht“ beteiligen sich mit dem NABU bundesweit 110 Partner. „Künstliche Lichtquellen stören den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus vieler Lebewesen, auch von uns Menschen. Bitte sparen Sie Licht und damit Energie und verzichten Sie, wo möglich, auf Kunstlicht – auch über die Earth Night hinaus“, ergänzt Enssle.

Nächtliche Beleuchtungen sind allgegenwärtig: Straßen-, Fassaden- und Objektbeleuchtung, Gartenlichter, Leuchtreklamen, beleuchtete Gewerbe- und Parkflächen sowie Wohnungslicht. Sie verursachen einen Lichtstrom, der bis ins All leuchtet und für die Tier- und Pflanzenwelt auf der Erde die Nacht zum Tag macht. „Mehr als die Hälfte aller Lebewesen sind nachtaktiv. Igel, Fledermäuse oder Nachtfalter finden sich deshalb in der Dunkelheit ausgezeichnet zurecht. Kunstlicht stört ihre Orientierung. Viele Fledermäuse meiden beleuchtete Bereiche und fliegen große Umwege oder meiden erhellte Jagdgebiete“, erklärt NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes. „Lichtquellen sind oftmals Insektenkiller: Milliarden von Motten, Mücken, Käfern und Nachtfaltern gehen jede Nacht in die tödliche Falle. Angesichts des Insektensterbens ein Unding“, so Ickes. Es gelte daher, Licht zu reduzieren, wo immer möglich. Am Haus und im Garten, aber auch immer häufiger im öffentlichen Raum schalten Bewegungsmelder das Licht nur ein, wenn es gebraucht wird. Auch die die Lichtstärke wird gedämmt. Beides spart zudem Kosten.

Richtige Beleuchtung schützt nächtliche Flieger

Nachtaktive Insekten orientieren sich eigentlich am Mond. Um auf Kurs zu bleiben, halten sie einen konstanten Winkel dazu ein. Durch künstliche Lichtquellen verlieren Insekten nachts die Orientierung. Sie werden bis zur völligen Erschöpfung im Spiralflug umflogen, wenn die Tiere nicht zuvor an ihnen verbrennen. Millionen Tiere sterben so in jeder milden Nacht. Auch Zugvögel, die abends unterwegs sind, zieht eine erleuchtete Stadt in ihren Bann: Sie kreisen lange um diese und verlieren Zeit und Energie. Eine insekten- und vogelschonende Beleuchtung hat nur einen geringen Anteil an UV- und Blaulicht. Amber-LEDs mit bernsteinfarbenem Licht sind am insektenverträglichsten und sparen zugleich Energie. Lampen mit geschlossenem Korpus verhindern grundsätzlich, dass Insekten eindringen und verbrennen können. Licht sollte immer sparsam genutzt und auf den Boden ausgerichtet werden, um Tiere nicht oder nur wenig zu beeinträchtigen.

Gesetzliche Regelungen zum Insektenschutz in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lichtverschmutzung einzudämmen. Paragraf 21 Landesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich vermieden werden müssen. Beleuchtungen, die sich in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen befinden oder in diese hineinstrahlen, sind, soweit sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen. Fassadenbeleuchtungen sind vom 1. April bis 30. September ganztägig und vom 1.Oktober bis 31. März zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten, soweit dies nicht aus gewichtigen Gründen (öffentliche Sicherheit, Betriebssicherheit, Rechtsvorschrift) vorgeschrieben ist. Werbeanlagen sind im Außenbereich unzulässig, ebenso Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung, die in der freien Landschaft störend in Erscheinung treten. Die zuständige Naturschutzbehörde kann diese unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, wenn sie weder Landschaftsbild noch Tierwelt beeinträchtigen.

Weitere Infos unter www.earth-night.info. Die Earth Night ist eine Aktion von „Paten der Nacht“. Mit der bundesweiten Aktion soll ein Bewusstseinswandel angestoßen werden. Am 15. September sind deshalb alle Menschen dazu aufgerufen, in den Abend- und Nachtstunden möglichst auf Kunstlicht zu verzichten. Mehr zum Thema Lichtverschmutzung: www.lichtverschmutzung.de

Foto (NABU Dietmar Nill): Wasserfledermaus auf Jagd

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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