Deutsche Umwelthilfe zur Berufung von dm gegen Klimaneutralitätsurteil: „Versuch, mit allen Mitteln irreführende Werbung auf Produkten zu belassen“

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht Karlsruhe in einem richtungsweisenden Urteil vom 26. Juli 2023 der Drogeriemarktkette dm untersagt, ihre Produkte weiter als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ zu bewerben (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22). Nun hat die Drogeriemarktkette verkündet, Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt zu haben.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Es ist bezeichnend: Statt sich der gerichtlichen Anordnung zu fügen, versucht dm mit allen Mitteln, irreführende Werbeslogans und Greenwashing auf ihren Produkten zu belassen. Dabei hat sich das Landgericht Karlsruhe klar positioniert und dabei die gesamte Rechtsprechung berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass auch das Oberlandesgericht uns Recht gibt und hier endgültig Klarheit schafft. Derweil täte dm besser daran, nach wirklich nachhaltigen Methoden zu suchen, um ihre CO2-Emissionen zu reduzieren.“ 

Hintergrund:

Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen. Seit Mai 2022 hat die DUH juristische Verfahren gegen 34 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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