„Die Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung war gesetzlich falsch angelegt, ist in der Umsetzung fehlerbehaftet und steht nun wohl nach zahllosen Einsprüchen vor der gerichtlichen Aussetzung“. Die Prognose von Nicolas Fink, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, bei einer Fachveranstaltung des Kreisverbands der ‚Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik‘ (SGK), war klar. „Wenn es dazu kommt und bei den Bürgern gewaltiger Ärger entsteht, liegt der ‚schwarze Peter‘ nicht bei den Kommunen und Finanzämtern. Er liegt in der irrigen politischen Weichenstellung der grün-schwarzen Koalitionäre um Winfried Kretschmann, dass ‚einfach‘ schon ‚gerecht‘ sei. Und er liegt im Organisationsversagen des grünen Finanzministers bei der bisherigen Umsetzung durch die Finanzämter“. Die SPD im Lande sei froh, immer eine klare andere Position vertreten zu haben und fühle sich durch die Ereignisse bestätigt.
Die ‚SGK‘ ist der fachliche Zusammenschluss der Kommunalpolitiker in der SPD. Der Kreisvorsitzende ist Michael Schlichenmaier aus Wäschenbeuren. Im Bürgerbüro der SPD am Göppinger Schillerplatz fand am Montagabend ein Austausch mit dem im Landtag zuständigen Fachmann, dem Esslinger Landtagsabgeordneten und früheren Aichwalder Bürgermeister Nicolas Fink statt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund und den Ländern schon lange auferlegt, die Grundsteuer zu reformieren, u.a. weil sie künftig verkehrswertbezogen sein soll. Nach langem Verschleppen kam nun eine Bewegung auf, die zu einer neuen Formel für die Grundsteuer bundesweit einheitlich führte, das ‚Hamburger Modell‘, das mit nur noch sieben Bemessungsfaktoren auskam. „Bayern scherte aber aus. Und was Söder macht, muss Kretschmann auch machen. Und schon gab es einen grün-schwarzen Sonderweg für Baden-Württemberg, der nur noch zwei Bemessungsfaktoren, die Grundstücksfläche und den Bodenwert kannte“, erläuterte Fink. „Außen vor blieb u.a. der eigentliche Wert und die Größe des Gebäudes. Kleine oft bescheidene Häuser mit größeren Flächen drum herum werden deshalb die Verlierer der Reform in Baden-Württemberg sein und zur Kasse gebeten. Villen, aber auch Gewerbetriebe sind die Gewinner“. Peter Hofelich, selbst mit dem Thema am Beginn befasst: „Das Ganze ist eine typische grün-schwarze Geburt mit der Bedienung von Einzelinteressen: den Grünen ist es wichtig, jedwede Fläche zu belasten. Der CDU ist es wichtig, ihre Klientel der vermögenden Hausbesitzer zu schützen. Zweimal Einzelinteresse statt Gemeinwohl!“
Jetzt aber ist die Lage deutlich verändert. Die Grundbesitzer haben ihre Grundstücke bewertet, für viele individuell kompliziert und oft unter teurer Hilfe von Steuerberatern. Die Kommunen wenden aber zunächst die alten Hebesätze an. Fast alle haben gegen den Steuerbescheid vorbehaltlich geklagt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass gerichtlich stattgegeben wird, weil am Ende bei nur zwei Bewertungsfaktoren Ungerechtigkeit entsteht. Dann müssen die Bescheide zurückgezogen werden und das ganze Prozedere beginnt von neuem. Der Ebersbacher Bürgermeister Eberhard Keller an die Adresse des Finanzministeriums: „Warum nicht handwerklich richtig, einfach ‚Bescheid vorläufig‘ deklarieren?“ Er fragte sich auch, ob die auf Basis des Bodenwertmodells eingezogene Grundsteuer zurückerstattet werden muss, wenn das Modell vor Gericht keinen Bestand hat. Die Kommunen könnten diesen Einnahmeausfall nicht verkraften. SGK-Vorsitzender Schlichenmaier: „Wenn das alles so kommt und das Gesetz gestoppt wird, ist das für die Kommunen und die Bürger eine Katastrophe.“ Fink: „Ich befürchte, die Landesregierung hat dafür keinen ‚Plan B‘ und ich sage schon heute, dann müssen die Kommunen vom Land für die dann entstehenden Einnahmeausfälle kompensiert werden!“
PM Kreisverband der ‚Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik‘ (SGK)