Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Digitalisierung von Wasserzählern

Die Gemeinde lässt die Wasserzähler der kommunalen Gebäude künftig und versuchsweise digital, per Funk auslesen. Ob dies später auch bei den privaten Haushalten so erfolgt, wird der Gemeinderat noch entscheiden. Über diesen, mit einer Gegenstimme gefassten nichtöffentlichen Beschluss informierte die Verwaltung.

Projekte der offenen Jugendarbeit: Nachfrage

Über den Stand der offenen Jugendarbeit informierte BM Jochen Reutter auf Nachfrage einer Gemeinderätin. In der Frage nach einem Treffpunkt für die Jugendlichen wird Reutter mit dem katholischen Pfarrer Kontakt aufnehmen. Bei der Optimierungdes Streetball Felds möchte der Bürgermeister Fachplaner Harald Fischer, der auch den Sportplatz überplant hat, mit ins Boot nehmen.

Wasserversorgung: Investitionen und Ersparnisse

Der Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe, dem die Gemeinde Hatten-hofen angehört, baut zwei neue Hochbehälter und saniert zwei alte. Dies berichtete Bürgermeister Jochen Reutter aus der letzten Sitzung des Verbands. Die Gemeinde Hattenhofen muss rund 2.500 Euro an Betriebskosten nachzahlen. Durch eine Senkung der Wasserbezugsmenge bei der Landeswasserversorgung wird der Verband künftig gut 50.000 Euro im Jahr sparen.

Falschparker rastet aus und schlägt zu

Einen tätlichen Angriff mit Körperverletzung musste eine Gemeinderätin am Vortag der Sitzung am Sauerbrunnen hinnehmen, wie sie im Gremium berichtete. Die Erzieherin hatte einen mit dem Motorrad am Sauerbrunnen parkenden Mann auf sein Falschparken hingewiesen und das Motorrad fotografiert, worauf dieser begann, sie und die Kinder zu fotografieren. Auf die Forderung, die Fotos der Kinder zu löschen, reagierte der auf dem Rathaus als Querulant bekannte Mann aus einer Nachbargemeinde erst verbal ausfällig und dann mit Schlägen. Die Polizei wurde vor Ort gerufen und nahm eine Anzeige wegen Körperverletzung auf.

Bushaltestellen, Fahrbahnsanierung, Wasserleitung: Gemeinde vergibt

Arbeiten

Den barrierefreien Ausbau von zehn örtlichen Bushaltestellen überträgt die

Gemeinde gemäß Vergabeergebnis der Firma Hannes Ströhle aus Gruibingen für 113.431,51 Euro. Für 136.475,84 Euro wird die Firma Georg Moll, Gruibingen mit der Fahrbahnsanierung der Friedhofstraße 46 bis zur Einmündung Dieselstraße beauftragt. Die Gemeinde beauftragt gemäß dem Vergabeergebnis die Firma Regelmann, Ebersbach/Fils zum Angebotspreis von 290.473,79 Euro mit den Tiefbauarbeiten für die neue Wasserleitung in der Schillerstraße. Den Rohrleitungsbau übernimmt die Firma Hummel, Ebersbach/Fils für 34.695,26 Euro.

Alle drei Maßnahmen sollen im Herbst über die Bühne gehen.

Gewerbegebiet: Firmenerweiterung zur Kenntnis genommen

Fachbehörden prüfen parallel

Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat den geplanten Anbau an eine Lager- und Fabrikationshalle in der Friedhofstrasse 44 nach einer längeren Beratung. Die Firma beantragt die Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Halle. Der für das Gewerbegebiet geltende Bebauungsplan lässt die Maßnahme bauplanungsrechtlich zu. Technische Belange wie Immissionsschutz, Brandschutz, Abluftabsaugung, Schallschutz, Grenzabstände oder Umgang mit wassergefährdeten Stoffen müssen die Fachbehörden im Landratsamt prüfen.

Nachbarn wollen Erweiterung wegen Lärms verhindern

Gemeinde und Baurechtsbehörde liegen mit der Firma im Rechtsstreit, da diese verweigert, für die Neunutzung der länger lehrstehenden Halle eine sogenannte Nutzungsänderung zu beantragen. Gleichzeitig laufen Verfahren wegen einer ungenehmigt errichteten Wohnung und einem ohne Genehmigung erstellten Lagerzelt. Da die Firma ohne die oben genannte Änderungsgenehmigung zu manchen Zeiten den Betrieb in der Halle wieder aufgenommen hat und dabei offensichtlich zulässige Lärmwerte überschreitet, haben sich Nachbarn mit Beschwerden an die Gemeinde und an das Gewerbeaufsichtsamt gewendet. Nachbarinnen des Gewerbebetriebs, die sich vorab brieflich an das Gremium gewendet hatten, waren auch in der Gemeinderatsitzung und verfolgten dem Diskussionsverlauf.

Baurecht unabhängig von Personen prüfen

Der vorliegende Bauantrag sei planungsrechtlich losgelöst von den genannten laufenden Vorgängen und unabhängig vom Verhalten einzelner Personen zu bewerten, legte Hauptamtsleiter Norbert Baar dar. Die Gemeinde könne nur beurteilen, ob das Vorhaben ihren städtebaulichen Vorgaben entspricht und das sei der Fall.

Früheres oder aktuelles Fehlverhalten in nachbarschaftlichen Verhältnissen oder beim Betrieb selbst könne immer nur rückwirkend sanktioniert werden, aber nicht eine bauplanungsrechtlich zulässige Maßnahme verhindern. Behördliche Maßnahmen wie eine Betriebsuntersagung könnten zudem nicht sofort erfolgen, legte Bürgermeister Jochen Reutter dar, sondern erforderten in einem Rechtsstaat vorherige Anhörungsverfahren durch die Baurechtsbehörde. Die Abwicklung solcher Verfahren sei manchmal sehr zäh. Wichtig sei, dass die Nachbarn nicht einknicken. Ein Gemeinderat wies daraufhin, dass die Bearbeitung von Aluminium und Sandstrahlarbeiten im Gebäude sehr scharfen Richtlinien unterliege, nicht nur zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft, sondern auch der Bediensteten.

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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