Im überarbeiteten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz wurden gegenüber der Vorfassung sämtliche Zusatzanforderungen für Holzheizungen gestrichen – darunter auch die ursprünglich vorgesehene Filterpflicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese nochmalige Verschlechterung des Gesetzes scharf und warnt vor massiven Belastungen für die Luftqualität.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Schon jetzt verpesten in Deutschland rund 12 Millionen Öfen und Zentralheizungskessel, die ohne Filter mit Scheitholz, Pellets oder anderen Holzbrennstoffen betrieben werden, unsere Atemluft. Mit jeder zusätzlich installierten Holzheizung steigt die Partikelbelastung nicht nur in typischen Wohngebieten, sondern gerade auch im ländlichen Raum. Von allen Luftschadstoffen sind die Feinstpartikel aus Verbrennungsprozessen wie Motoren und Heizungsanlagen am problematischsten. Nach Berechnungen der Europäischen Umweltagentur sterben in Deutschland jedes Jahr 63.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Feinstaub. Ich fordere die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu auf, das Heizungsgesetz so nachzubessern, dass für Holzheizungen ein Feinstaubfilter vorgeschrieben wird. Ohne eine konsequente Abgasreinigung bei Holzheizungen wird es nicht möglich sein, die Luftqualitätsstandards der Weltgesundheitsorganisation einzuhalten.“
Link:
DUH-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz: https://l.duh.de/p230704
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)