Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebs mit unerwartet hohem Überschuss

Im Jahr 2022 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 212.480,59 Euro erzielt. Der Betrag wird zum Ausgleich der Verluste der beiden Vorjahre genommen. Grund für den Überschuss ist aber auch die Umstellung in der Rechnungsführung. Um dauerhaft Jahresüberschüsse zu erzielen, müssen die Gebühren aber zeitnah erhöht werden, so der beauftragte Buchprüfer. Das vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Bürger bei der Umstellung der Gebührenerhebung im Vorjahr entlastet worden ist.

Das haben auch die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses verstanden, so die Redebeiträge der Politiker. Die CDU sieht aber noch Gestaltungsspielraum vbei den Gebühren, da es zurzeit hohe Vorsorgerückstellungen gibt, die allem Anschein nach nicht benötigt werden. Die Freien Wähler mahnen zudem an, in der Verwaltung sparsam zu wirtschaften. Die Freien Wähler ermahnen den AWB zusätzlich für Verbesserungen bei der „Wilden Müllablagerung“ und den „Gelben Säcken“ zu sorgen.

I. Beschlussantrag
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, dem Jahresabschluss 2022 (Anlage 1) und den gebührenrechtlichen Ergebnissen 2022 im Hausmüll- und Direktanliefererbereich (Anlage 2) zuzustimmen.

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

II. Sach- und Rechtslage, Begründung

1. Grundsätzliche Anmerkungen zum Wirtschaftsjahr 2022
Im Jahr 2022 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 212.480,59 Euro erzielt.
Das Jahr 2022 war das Jahr der größten Umstellungen und Umbrüche im Abfallwirtschaftsbetrieb seit dessen Gründung im Jahr 1996. Zum 01.01.2022 wurde das neue Sammel- und Gebührensystem mit Zählung der Leerungen (Chipsystem) und der 60 Liter Tonne eingeführt. Die Gebühren für die Leerungen wurden erstmals als Vorauszahlungen unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen erhoben. Parallel wurde zum selben Zeitpunkt auf das neue Eigenbetriebsrecht umgestellt und zudem noch eine SAP-Anwendung als Rechnungswesen-Software eingeführt.
Alle drei Umstellungen waren mit vielfältigsten Herausforderungen für die Beschäftigten im AWB verbunden. Selbstverständlich war die Einführung des neuen Sammel- und Gebührenkonzepts auch eine große Umstellung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.
Die Erstellung des Wirtschaftsplans und der Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2022 mit den umstellungsbedingten vielfältigen Auswirkungen auf Einnahme- und Ausgabeansätze durch das neue Sammel- und Gebührensystem war bereits im Sommer 2021 eine besondere Herausforderung. Insbesondere mussten die Auswirkungen des neuen Konzepts auf die Sammelmengen von Restmüll und Bioabfall und die Anzahl der Leerungen der einzelnen Behältergrößen prognostiziert -2-
werden.
Für das Jahr 2022 ist der Abfallwirtschaftsbetrieb von einer Anliefermenge am Müllheizkraftwerk von 34.500 Tonnen ausgegangen. Tatsächlich wurde im Jahr 2022 insgesamt rund 30.200 Tonnen und somit 4.300 Tonnen weniger als geplant angeliefert.
Trotz einzelner deutlicher Abweichungen der Ergebnisse von den prognostizierten Planzahlen (z. B. Abfallgebühren, Bioabfallsammlung und –verwertung oder Erlöse für Wertstoffe) konnte insgesamt für das Jahr 2022 ein handelsrechtlicher Überschuss in Höhe von 212.480,59 Euro erzielt werden. Dieses Ergebnis ist im Hinblick auf die eingangs erwähnten Herausforderungen im ersten Jahr der Systemumstellung bemerkenswert. In der Gesamtschau liegt die Abweichung von den im Sommer 2021 geplanten Ansätzen unter einem Prozent.
Die Beschlüsse des Kreistags vom 15.10.2021 (BU 2021/139) über die Anwendung des neuen Eigenbetriebsrechts ab dem 01.01.2022, die Auflösung der Pensionsrückstellung in den Jahren 2022 bis 2025 und der Verzicht der Abzinsung der Deponie-Nachsorgerückstellungen sind im Jahresabschluss 2022 berücksichtigt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat im Laufe des Jahres 2022 planmäßig die noch bestehenden Kredite getilgt und ist seither schuldenfrei.

2. Handelsrechtliches Ergebnis 2022

Der AWB hat das Jahr 2022 mit einem handelsrechtlichen Überschuss von 212.480,59 Euro abgeschlossen.

3. Gebührenrechtliche Ergebnisse

Die Kalkulationsperiode der Abfallgebühren 2022 ist abgelaufen. Es konnten deshalb die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Hausmüll- und Direktanliefergebühren für den Kalkulationszeitraum 2022 ermittelt werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2022 923.747,85 Euro. Um dem Formblatt zur Bilanzgliederung zu entsprechen, wurden die Verluste der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 1.433.001,10 Euro bzw. 1.883.767,11 Euro mit der allgemeinen Rücklage und mit Jahresgewinn 2022 in Höhe von 212.480,59 Euro verrechnet und auf der Passiv-Seite der Bilanz dargestellt. Auf der Aktiv-Seite der Bilanz ergibt sich somit ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2.180.539,77 Euro.
Der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses wird erst nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Kreisprüfungsamt zusammen mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Betriebsleitung gefasst.

Jahresabschlussprüfung
Der vorliegende Jahresabschluss 2022 wurde vom beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Dieser hat, im Gegensatz zu den Vorjahren, ein uneingeschränktes Testat erteilt. Die Einschränkung des Testats in den letzten Jahren bezog sich lediglich auf die Höhe der Rückstellungen für die Deponienachsorge. Der Wirtschaftsprüfer hatte seinerzeit diese Einschränkung vorgenommen, weil die nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgeschriebene Abzinsung der Deponierückstellungen bei der Aufstellung der Bilanzen nicht berücksichtigt wurde. Des neue Eigenbetriebsrecht, das vom Abfallwirtschaftsbetrieb seit dem 01.01.2022 angewendet wird, lässt hier ein Wahlrecht ausdrücklich zu. Insofern kann die bisherige Vorgehensweise fortgeführt werden und führt nicht mehr zur Einschränkung des Testats.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebs in vollem Umfang bestätigt. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr anwesend sein und kann zu eventuellen Fragen Stellung nehmen.

Anlage_1_zu_BU_2023_113_Jahresabschluss_2022_des_AWB

Anlage_2_zu_BU_2023_113_Jahresabschluss_2022_des_AWB

Joachim Abel

 

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