- Emissions-Kontroll-Institut der DUH hatte bereits vor Jahren auf Abschalteinrichtungen bei Volvo-XC60-Modellen aufmerksam gemacht und Kraftfahrt-Bundesamt zu Maßnahmen aufgefordert
- Kraftfahrt-Bundesamt missachtet EU-Verordnung und schreitet auch nach Aufdeckung von Abschalteinrichtungen nicht ein
- DUH reicht Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das KBA, wegen Untätigkeit ein und fordert nachträgliche Hardwarenachrüstung oder eine Stilllegung der betroffenen Pkw
Weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht gegen die in tausenden Pkw verbauten temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen bei Volvo-Modellen mit Dieselmotor vorgegangen ist, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das KBA, wegen Untätigkeit erhoben. Bereits vor Jahren hatte die DUH durch Messungen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) erstmals Hinweise auf temperaturabhängige Abschalteinrichtungen bei Volvo-Modellen mit Dieselmotor festgestellt und dem KBA auch mitgeteilt. Die Bundesbehörde blieb jedoch trotz dieser und weiterer, neuerer Hinweise untätig. Deshalb hat die DUH am 23. Mai 2023 eine Untätigkeitsklage eingereicht, die sich gegen das mangelnde ordnungsbehördliche Einschreiten des KBA als Marktüberwachungsbehörde richtet. Betroffen davon sind die Volvo-XC60-Modelle der Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Laut europäischem Recht muss eine Marktüberwachungsbehörde Korrekturmaßnahmen vom Hersteller verlangen, wenn Hinweise auf verbotenen Abschalteinrichtungen vorliegen. Das Kraftfahrt-Bundesamt aber schaut weg und tritt damit seit Jahren als Beschützer der Autoindustrie auf. Weiterhin emittieren Millionen an Diesel-Autos das Dieselabgasgift NO2, weil das Kraftfahrt-Bundesamt auch unter Führung des jetzigen Bundesverkehrsministers Wissing untätig bleibt. Deshalb klagen wir und fordern eine nachträgliche Hardwarenachrüstung oder eine Stilllegung der betroffenen Pkw.“
Messungen des EKI an einem XC60 der Abgasnorm Euro 6 hatten weiterhin ergeben, dass bei Simulierung einer kühlen Außentemperatur um den Gefrierpunkt die giftigen Stickoxid-Emissionen (NOx) um ein Vielfaches des Grenzwertes anstiegen. Auch diese Messergebnisse legte die DUH dem KBA im Oktober 2022 vor und forderte es auf, als Marktüberwachungsbehörde tätig zu werden. Denn mit der am 1. September 2020 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2018/858 muss das KBA nach Artikel 52 sofortige Korrekturmaßnahmen vom Hersteller verlangen, wenn Hinweise auf verbotene Abschalteinrichtungen vorliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob das KBA die Typgenehmigung erteilt hat oder eine andere europäische Behörde. Das KBA lehnte den von der DUH erhobenen Antrag wegen angeblich nicht bestehender Antragsbefugnis ab. Der Europäische Gerichtshof bestätigte jedoch in seinem Urteil (C-873/19) vom 10. November 2022 die Antragsbefugnis des Umweltverbandes.
Hintergrund:
Bereits 2017 hatte die DUH in ihren EKI-Messungen an einem Volvo S90 4D der Abgasnorm Euro 6 bei Außentemperaturen um den Nullpunkt durchgeführt. Im Durchschnitt emittierte das Fahrzeug im Betrieb auf der Straße 1.076 mg NOx/km, gut das 13-fache des Grenzwerts. Es folgten Untersuchungen an weiteren Modellen wie am XC60 der Abgasnorm Euro 6, der bei simuliert kühlen Außentemperaturen bis zu 1.452 mg NOx/km ausstieß. Der Euro 6 Grenzwert liegt bei 80 mg NOx/km. Das KBA sowie das ihm übergeordnete Bundesverkehrsministerium wurden in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Obwohl das KBA mit der am 1. September 2020 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2018/858 Marktüberwachungsbehörde ist, auch für Fahrzeuge deren Typgenehmigungen nicht in Deutschland erteilt wurden, sind bis heute keine geeigneten Maßnahmen ergriffen worden.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)