Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will das Tierschutzgesetz lockern: Das Töten von Küken soll künftig weniger streng reguliert werden. Grundlage für die Entscheidung ist eine vom BMEL in Auftrag gegebene Studie. [1] Scarlett Treml, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie, kommentiert:
„Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand wird angenommen, dass Hühnerembryonen ab dem siebten Bebrütungstag Schmerzen empfinden können. Die Ergebnisse der vom BMEL beauftragten Studie werden jedoch so interpretiert, dass das Töten von Hühnerembryonen bis zum 12. Bebrütungstag akzeptabel sei. Diese Schlussfolgerung halten wir für äußerst fragwürdig und überstürzt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass wirtschaftliche Interessen nicht über dem Tierschutz stehen dürfen. Daher wäre es höchst bedenklich, das Tierschutzgesetz allein aufgrund einer einzelnen Studie zu schwächen. Fakt ist, dass die Entwicklung von Hühnerembryonen bis heute nicht vollständig erforscht ist. Mit Sicherheit wissen wir allerdings, dass der Hühnerembryo ab dem siebten Bebrütungstag kontinuierlich die Fähigkeit zum Schmerzerlebnis entwickelt. Nur der konkrete Zeitpunkt, an dem das Schmerzempfinden vollständig ausgebildet ist, ist wissenschaftlich noch nicht sicher bestimmt. Eine garantierte Möglichkeit auf Tierschutz in der Hühnerhaltung sehen wir einzig und allein im Ende dieses Industriezweiges.“
[1] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (28.03.2023): Studie: Kein Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen vor dem 13. Bebrütungstag. Online abrufbar unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/036-schmerzempfinden-huehnerembryonen.html#:~:text=Diese%20Regelung%20war%20mit%20der,H%C3%BChnerembryonen%20keine%20Schmerzen%20empfinden%20k%C3%B6nnen. (01.06.2023).
Weitere Informationen:
PETA.de/Küken-Töten
PETA.de/Eier
PETA.de/Qualzucht-Geflügel
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PM PETA Deutschland e.V.