Der Ärztliche Geschäftsführer der ALB Fils Kliniken, Dr. med. Ingo Hüttner, erläuterte die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Fortführung der stationären Versorgung an der HKG. Grundlage für den Beschlussantrag bildet der Mangel an ärztlichem sowie pflegerischen Personal amGeislinger Standort, aber auch der Baufortschritt am Klinikneubau in Göpingen. Am Gesundheitstandort Helfenstein verbleibt dann ein umfangreiches Angebot ambulanter und fachärztlicher Angebote sowie eine abgespeckte Notfallversorgung.
Rapp, CDU: Es darf keine Schließung geben, bevor die neue Klinik betriebsbereit ist.
Die CDU beantragt die deshalb Verlängerung der stationären Versorgung in der Helfenstein-Klinik
„Die CDU begrüßt und unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die stationäre Versorgung in der Helfenstein-Klinik zu verlängern. Der Ansatz ist gut und richtig, allerdings ist der die Verlängerung zu kurz“, erklärte Fraktionschef Wolfgang Rapp. „Die stationäre Versorgung muss so lange weitergehen, bis der Neubau der Klinik am Eichert in Betrieb gegangen ist. Daher hat die CDU-Fraktion zur Sitzung des Kreistags am 26. Mai einen Abänderungsantrag gestellt. Die CDU beantragt, die stationäre Versorgung und die 8 Betten der Palliativstation bis zum 31.12.2024 weiter zu betreiben.“
Landrat Wolff bemängelte die im Voraus negative Berichterstattung in der NWZ/GZ. So bringt man die Bevölkerung gegen den Kreis auf.
In der folgenden Diskussion zeigte sich, dassdie CDU mit ihrem Antrag ziemlich allein stand.
Der Kreisrat und Geislinger OB Frank Dehmer betonte, dass man sich jetzt über die Probleme unterhält, die man vor zwei Jahren mit dem Beschluss zur Schließung der Klinik erst geschaffen hat. Eine atraktive Klinik hat kein Personalmangel. Aber bei einer Klinik auf ihrem langen Weg in die Klini ist das natürlich anders. Mitarbeiter wollen einen sicheren Arbeitsplatz. Er wird dem Antrag der CDU zustimmen.
Jetzt schloss sich eine Grundsatzdiskussion über die Klinikschließung aber auch über die Gesundheitspolitik an. Aus dem Zeitplan, eine Stunde zu diskutieren, wurden gut zweieinhalb Stunden.
Der CDU-Antrag wurde mit 33 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Der Antrag der Verwaltung wurde ohnen Gegenstimmen bei 11 Enthaltungen angenommen.
I. Beschlussantrag
1. Der Kreistag beschließt (auf Empfehlung des Aufsichtsrats der ALB FILS KLINIKEN GmbH) die Fortführung der stationären Versorgung an der Helfenstein-Klinik möglichst und längstens bis zum 31. Dezember 2023 sowie die Reduktion der Betten ab 01. Juli 2023 auf 20 Betten (bisher: 30 Betten) in der Inneren Medizin.
2. Der Kreistag beschließt, die Palliativstation mit weiterhin 8 Betten bis 31.12.2023 am Standort Geislingen und anschließend am Standort Göppingen zu betreiben.
3. Der Kreistag weist den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung an, gleichlautend (entsprechend Ziffer 1+2) abzustimmen.
Alternativen:
Anlage_Zeitpunkt_Auslaufen_stationaere_Versorgung_Palliativ_HKG
II. Sach- und Rechtslage, Begründung Kommunal-/gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Nach dem aktuellen kommunal-/gesellschaftsrechtliche Regelungen, u.a. Landkreisordnung, Gemeindeordnung, Hauptsatzung des Landkreises sowie Gesellschaftsvertrag der ALB FILS KLINIKEN GmbH (AFK GmbH) hat der Kreistag (sowie die Gesellschafterversammlung) insbesondere über Sachverhalte mit wesentlicher Bedeutung zu beschließen bzw. zu beraten.
Der Zeitpunkt der Beendigung der stationären Versorgung sowie die Fortführung der Palliativ-Station an der Helfenstein-Klinik zählen uneingeschränkt hierzu.
Im Rahmen der 2. Lesung zum Haushalt 2023 hat die CDU-Fraktion zudem u.a. einen Antrag zum Thema „Palliativ-Station“ mit folgendem Inhalt gestellt (Auszug aus Antrag lfd. Nr. 5 der Gesamtliste):-2-
„Nachnutzung Helfensteinklinik“ „…
Darüber hinaus beantragen wir,
• eine Notfallversorgung
• eine Palliativ-Station
• eine Kurzliegerstation ….“
Die ALB FILS KLINKEN GmbH nimmt entsprechend den Ausführungen in der Anlage Stellung.
Die Klinikleitung wird in der Sitzung anwesend sein und wird ergänzende Ausführungen hierzu machen; ferner wird auf die Anlage verwiesen.
III. Handlungsalternative
Kein oder veränderter Beschluss. Beides wird nicht empfohlen.
IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten
Der Landkreis trägt den jährlichen Jahresfehlbetrag der ALB FILS KLINIKEN GmbH (jährlicher gesonderter Beschluss). Je nach Beschluss verändert sich der Jahresfehlbetrag, wie in der Anlage dargestellt
Joachim Abel